Mieterbund begrüßt Vorschlag der ExpertInnen-Kommission zur Entlastung der Mieterhaushalte

Wir begrüßen den heute vorgestellten Zwischenbericht der Expertinnen-Kommission Gas und Wärme. Er enthält eine Reihe zielführender Entlastungen für Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, der selbst Mitglied der Kommission ist, die Empfehlungen. „Zentraler Punkt ist dabei die Reduzierung des Gaspreises auf 12 ct/kWh für ein Grundkontingent. Damit werden Mieterhaushalte spürbar entlastet.“
Dass diese Deckelung aus organisatorischen Gründen erst ab März 2023 greifen kann, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ein Wermutstropfen. Allerdings sollen über die vorgesehene Einmalzahlung noch in diesem Jahr und insbesondere mit Hilfe des unter anderem vom Deutschen Mieterbund vorgeschlagenen und in den Zwischenbericht eingeflossenen Hilfefonds bestehende Härten abgefedert werden.

Die ExpertInnen-Kommission hat sich zudem auf Vorschlag des Deutschen Mieterbundes für die Einführung einer Obergrenze für den subventionierten Grundverbrauch ausgesprochen. „Die Einführung der geforderten Obergrenze ist unbedingt nötig, um das zu Recht kritisierte Gießkannenprinzip zu vermeiden. Verschwenderische Verbräuche oder beheizte Pools in Villen sollen nicht subventioniert werden, das ist klar. Hier sind Präzisierungen nötig, mit denen wir uns in den noch im Oktober stattfindenden weiteren Sitzungen der ExpertInnen-Kommission befassen werden“, so Siebenkotten.

Auch geschützt werden müssen die Mieterhaushalte, die im Jahr 2023 mit den enormen Nachzahlungen aufgrund der hohen Energiepreissteigerungen in 2022 konfrontiert werden. „Neben der zügigen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen brauchen wir daher insbesondere das u.a. von uns seit Monaten geforderte Kündigungsmoratorium und eine angemessene finanzielle Unterstützung überlasteter Mieterhaushalte. Denn vielen Mieterinnen und Mietern ist mit einer Einmalzahlung in diesem Jahr nicht geholfen, wenn sie im Jahr 2023 ihre Energieschulden für 2022 bezahlen müssen“, erklärt Siebenkotten.

Neben einer wie von der Kommission geforderten zügigen Umsetzung der Wohngeldreform und der Einstellung ausreichend Personals in den Wohngeldstellen, fordert der Deutsche Mieterbund den Gesetzgeber auf, das Wohngeld auf die Basis der tatsächlichen Warmmiete zu berechnen. „Nur, wenn die tatsächlich zu zahlende Miete Grundlage für das Wohngeld wird, werden die Empfänger angemessen entlastet. Hierzu muss auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Wohngeldes finanziell noch einmal deutlich nachgelegt werden. Dafür werde ich mich auch in den weiteren Runden der ExpertInnenkommsision einsetzen“, sagt Siebenkotten.

Den Zwischenbericht der Expertenkommission finden Sie in unserer Pressemeldung auf www.mieterbund.de.

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