Klar ist aber auch, dass der Angriff auf die Ausschreibung des Mietspiegels eine neue Dimension darstellt, Denn trotz der heutigen positiven Entscheidung des Kammergerichts konnte der Angriff insofern Schaden anrichten, als die regulären Arbeiten an dem neuen Mietspiegel ausgebremst wurden und ein qualifizierter Mietspiegel nicht mehr rechtzeitig veröffentlicht werden kann. Deshalb muss nun der Ausweg über einen einfachen Verbändemietspiegel gewählt werden, um die zeitliche Lücke zu schließen.
„Die wiederholten Angriffe auf den Berliner Mietspiegel zeigen die Streitanfälligkeit von Mietspiegeln, die daraus resultieren, dass es sich bei der ortsüblichen Vergleichsmiete um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und auch die Erstellungsmethoden viel Raum für Auslegung bieten“, so Werner. „Ein Mietpreisdeckel mit klar definierten Obergrenzen wäre deutlich weniger streitanfällig. „Vielleicht muss das System der ortsüblichen Vergleichsmiete in Zukunft insgesamt hinterfragt werden und ggf. nach neuen Methoden gesucht werden, um der Funktion gerecht zu werden, die Mietspiegel eigentlich haben sollten: die eines Befriedungsinstruments.
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