Überprüfung von Gasheizungen ab 1. Oktober Pflicht

Zu Beginn der kalten Jahreszeit sagt die Bundesregierung energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. „Dies ist ein genauso notwendiger wie sinnvoller Schritt“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Dies sollten wir uns nicht nur in der aktuellen Krisensituation nicht leisten, sondern auch aus Klimaschutzgründen abstellen.“

Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. In einer ersten Stufe der Energiesparverordnung hatte man auf eine Änderung des Verhaltens beim Gas- und Stromverbrauch abgezielt. So wurden in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt.

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