Strompreisbremse – Vorsicht bei langfristigen Abnahmeverträgen

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die hohe Importabhängigkeit von russischem Erdgas hat zu hohen Erdgas- und Strompreisen auf den europäischen Handelsplätzen geführt. In dieser angespannten Situation suchen die EU-Mitgliedsstaaten nach Möglichkeiten, Privathaushalte und Betriebe vor sehr hohen Strompreisen zu schützen. Im Rahmen der vom Bundeskabinett angekündigten Strompreisbremse sollen in Deutschland sogenannte Übergewinne an der Strombörse anhand von Preisobergrenzen bei Produzenten als eine „negative Umlage“ abgeschöpft werden.  Der geplante Mechanismus zur Abschöpfung dieser Erlöse darf jedoch dem aufstrebenden Green PPA-Markt in Deutschland und Europa nicht nachhaltig  schaden. ­

MEHR ERFAHREN

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 66777-0
Telefax: +49 (30) 66777-699
http://www.dena.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel