­Nächtlicher Flugverkehr auf Rekordniveau

Der Hamburger Flughafen und sein Mehrheitseigner, die Stadt Hamburg, taumeln weiter planlos durch die zunehmende Nachtflugbelastung in der Stadt. Eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/9259) offenbart neue Rekordbelastungen im Jahr 2022. Bis Anfang September gab es bereits über 600 Flugbewegungen in der Zeit der Nachtflugbeschränkung nach 23 Uhr. Drei Fluggesellschaften stechen dabei besonders negativ hervor: Eurowings bei den Landungen sowie Ryanair und easy Jet bei den besonders belastenden Starts nach 23 Uhr. Auch der Anteil der Ausnahmegenehmigung nach Mitternacht peilt einen neuen Rekordstand an.

Dazu erklärt Martin Mosel, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hamburg und Sprecher im Bündnis der luftverkehrskritischen Initiativen und Verbände: „Eindrücklich bestätigen die jetzt vom Senat vorgelegten Auskünfte und Zahlen den Anspruch auf eine durchgreifende Reform der Verspätungsregel. Trotz einer aktuellen Verkehrsauslastung von nur knapp 85 Prozent des Niveaus von 2019 steigen die Belastungen durch Flugverkehr in der Zeit nach 23 Uhr überproportional. Annähernd jede Nacht finden verspätete Starts und Landungen nach 23 Uhr statt. Die sogenannte ‚Nachtflugbeschränkung‘ hat keinen Schutzstatus mehr, sondern führt aktuell zu einer genehmigungslosen Betriebszeitenverlängerung des Flughafens bis Mitternacht. Weder Flughafen noch Aufsichtsbehörde und auch die Stadt Hamburg als Mehrheitseigner zeigen irgendwelche Ambitionen diesen nächtlichen Exzessen ein Ende zu setzen. Dort hält man an den hinlänglich als wirkungslos nachgewiesenen freiwilligen Beschränkungen fest. Die Fluglärmschutzbeauftragte kann derweil nur noch zählen und in ihren eingeschränkten Möglichkeiten und Auslegungen den nächtlichen Flugverkehr durchwinken.“

Mosel bekräftigt die Forderung nach einer Straffung der Verspätungsregel, um den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der regulären Nachtzeit wieder herzustellen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen und das Oberverwaltungsgericht haben in dieser Regel einen maßgeblichen Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Fluglärm in der Nacht gesehen. Der Wachstumskurs des Flughafens und die Entwicklung des Flugverkehrs in Hamburg widerspricht diesem ursprünglichen Schutzgedanken bereits seit Jahren – trotz coronabedingter Einbrüche.

„Wir fragen uns berechtigt, ob der anhaltende Konflikt um Fluglärm in Hamburg eine Frage des gesellschaftlichen (Un-)Verständnisses von Regeln ist. Der Flughafen empfindet die Schutzregeln als Einschränkung, für die Betroffenen ist es ihr einzig wirklich fixierter Schutz vor Extremlärm durch Flugverkehr“, resümiert Mosel.

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