Innungskrankenkassen: Die GKV braucht eine solide Finanzreform und darf nicht kaputt gespart werden!

Die Innungskrankenkassen haben in der heutigen Mitgliederversammlung des IKK e.V. erneut die Finanzpolitik des Bundesgesundheitsministeriums kritisiert. Die gestrige öffentliche Anhörung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) im Gesundheitsausschuss habe wieder deutlich gezeigt, dass die Ampelkoalition einerseits die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel mit der Abschmelzung der Finanzreserven finanziell ausbluten lässt. Andererseits wälzt sie mit kostenintensiven Gesetzgebungsverfahren und Vorhaben weiterhin Ausgaben auf die Schultern der GKV und damit zu Lasten der Versicherten und Arbeitgeber ab: Sei es durch die Verschiebung der Midi-Grenzen oder die Einführung von geplant 1.000 Gesundheitskiosken.

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., stellt fest, dass die vielfachen Appelle der Krankenkassen und anderer Verbände bislang nicht auf fruchtbaren Boden gefallen seien. Zwar bekennt sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag zu einer stabilen GKV-Finanzierung, gleichzeitig entziehe die Regierung im Bundeshaushalt 2023 dem Gesundheitssystem im Vergleich zum Vorjahr bis zu 40 Milliarden Euro, Geld, das letzten Endes für die Versorgung fehlt. „Allein das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro entlasten und diesen Betrag auf die Versicherten und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abwälzen“, so Müller. „Demgegenüber finden keine wesentlichen Beiträge des Bundes statt, obgleich Möglichkeiten vorliegen: Etwa die auskömmliche Finanzierung der Beiträge für ALG-II-Beziehende. Diese Maßnahme würde die GKV jährlich um zehn Milliarden Euro entlasten.“ Eine weitere Entlastung sei durch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf sieben Prozent erreichbar. Hier sei eine Einsparung um fünf bis sechs Milliarden Euro möglich.

„Das GKV-FinStG ist ein Flickenteppich von unausgewogenen Maßnahmen. Eine nachhaltige und solide Finanzbasis für die gesetzliche Krankenversicherung sieht anders aus“, betont auch Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Er verweist darauf, dass bereits nachhaltige Finanzierungskonzepte vorliegen: „Die Innungskrankenkassen haben bereits im August ein Konzept für die Finanzierung der GKV vorgestellt. Dieses beruht auf drei Bausteinen: Die Nachjustierung und Dynamisierung des Bundeszuschusses für den Ausgleich versicherungsfremder Leistungen, die Ausweitung der Steuerfinanzierung auf Basis der gesundheits- bzw. umweltbezogenen Lenkungssteuern, etwa der Alkohol- und Tabaksteuer, sowie der Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell durch Beteiligung der Digital- bzw. Plattformökonomie an den Kosten der Sozialversicherung“, erläutert Wollseifer.

Beide Vorstandsvorsitzenden sehen den Gesundheitsminister in der Verantwortung: „Zwar schiebt Minister Lauterbach den ‚schwarzen Peter‘ ausschließlich den Leistungsausgaben der Spahn‘schen Gesetzgebung zu. Dies trifft zwar im Kern einen wahren Punkt, doch unterschlägt der Gesundheitsminister, dass die SPD als Koalitionspartner auch mit im Boot saß.“ Müller und Wollseifer kritisieren, dass der Gesundheitsminister in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs versucht hat, mit dem Hinweis auf Pensionsrückstellungen und Vergütungen für Vorstände von seiner eigenen Verantwortung abzulenken. „Populismus ersetzt keine verantwortungsvolle Politik zum Erhalt der solidarischen Krankenversicherung“, so die Vorstandsvorsitzenden.

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., pflichtet den Vorständen bei: „Eine dauerhafte Stabilisierung der GKV-Finanzen muss auf andere Beine gestellt werden, andernfalls fahre das Gesundheitssystem spätestens 2024 gegen die Wand.“ Die Reserven der Kassen seien dann aufgebraucht, die GKV finanziere sich durch die Regelungen zur Aufnahme eines Bundesdarlehens in Höhe von einer Milliarde Euro auf Pump und Leistungsausgaben durch die Gesetzgebung der letzten und jetzigen Legislaturperiode müssten bewältigt werden. „Damit drohen auch in 2024 erhebliche Beitragssatzsteigerungen. Das kann gerade in diesen krisenbelasteten Zeiten keine Regierung ernsthaft den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zumuten wollen!“

Über den IKK e.V.

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,2 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK – Die Innovationskasse, die IKK gesund plus sowie die IKK Südwest an.

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