„Wir brauchen positive Perspektiven für Patienten und Mitarbeitende“

Die Dr. Becker Klinikgruppe kritisiert die Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Sie befürchtet weitere Personalengpässe sowie Schwierigkeiten bei der Patientenversorgung, sollten die Vorschläge so verabschiedet werden. 

Wenn der Bundestag den jüngst veröffentlichten Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum neuen Covid-19-Schutzgesetz so absegnet, würde das die Arbeit von Rehabilitationseinrichtungen erheblich erschweren. Die Folgen tragen die Patienten sowie die Mitarbeitenden, deren Arbeitsalltag durch die Pandemie ohnehin schon sehr herausfordernd ist. Das betriff auch die acht Rehakliniken der Dr. Becker Klinikgruppe. 

Ausgleich für Krankenhäuser, nicht aber für Rehakliniken 

Die Belegungen in den Rehakliniken hat das vorpandemische Niveau noch nicht wieder erreicht. Minderbelegungen von rund 20 Prozent haben zu Erlösrückgängen geführt. Gleichzeitig sehen sich die Einrichtungen mit Kostensteigerungen von über 10 Prozent konfrontiert. Ausgleichsleistungen, die dies kompensieren, sind in den neuen Gesetzentwürfen jedoch nicht vorgesehen. So existiert ein Ganzjahresausgleich, der bei den Krankenhäusern zumindest Teile der Kosten auffängt, für Rehakliniken jedoch nicht. Auch soll kein Hygienezuschlag mehr gezahlt werden, obwohl der Infektionsschutz weiterhin kostenintensive Maßnahmen wie Covid-19-Tests und Schutzkleidung wie Masken erfordert. „Diese Belastungen zu stemmen, ist für uns alle ein Kraftakt“, bestätigt Dr. Ursula Becker, Geschäftsführerin der Dr. Becker Klinikgruppe. 

Prognostizierter Pandemie-Anstieg im Herbst wird bereits prekäre Lage verschärfen 

Neben der finanziellen Unsicherheit erschwere auch die pandemische Lage die Patientenversorgung. „Wir haben vermehrt mit Personalengpässen durch die hohen Infektionszahlen zu kämpfen. Immer wieder müssen Mitarbeitende in Quarantäne. Das bedeutet, dass wir im Zweifel weniger Patienten aufnehmen können“, so Dr. Ursula Becker. Es sei jetzt schon oft schwierig, den Personalschlüssel zu erfüllen. Stiegen die Zahlen im Herbst wie zu erwarten noch weiter an, wären unfreiwillige Bettenleerstände die Folge, die zudem nicht gedeckt würden. All das führe zu einer schlechteren Gesundheitsversorgung im Land.  

Schutzschirm für Rehakliniken gefordert

„Die letzten zwei Jahre haben unseren Mitarbeitenden viel abgefordert. Trotz erschwerter Umstände haben sie die wichtige rehabilitative Versorgung im Land gesichert und standen in Höchstzeiten der Pandemie sogar als Ersatzkrankenhäuser zur Verfügung. Wir wollen, dass das anerkannt wird. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Krankenhäuser weiterhin von der Politik unterstützt werden sollen, Rehakliniken aber nicht. Die Pandemie ist auch für uns noch nicht vorbei“, mahnt Dr. Ursula Becker.  

Diese Forderung stellen auch Verbände wie der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der über die Hälfte der Reha-Einrichtungen in Deutschland vertritt. Um medizinische Rehabilitation und Vorsorge weiter flächendeckend gewährleisten zu können, müsse der Schutzschirm auch für die Reha verlängert werden. Im derzeitigen Entwurf des Covid-19-Schutzgesetzes ist dies nicht vorgesehen. 

Finanzstabilisierungsgesetz für Krankenhäuser verschlechtert Situation für Pflegende und Patienten  

Für die Dr. Becker Kiliani-Klinik, die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik und die Dr. Becker Burg-Klinik sorgt neben dem neuen Covid-19-Schutzgesetz ein weiterer Gesetzentwurf des BMGs für Unsicherheiten: Da diesen Standorten Krankenhausabteilungen angeschlossen sind, kommt hier das GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für Krankenhäuser zum Tragen. Laut des aktuellen Vorschlags dazu fiele ab 2024 die Finanzierungsgrundlage für Pflegehilfskräfte weg. Demnach sollen dann nicht-examinierte Pflegende nicht mehr im Pflegebudget finanziert werden. „Gerade diese Berufsgruppe leistet einen wesentlichen Beitrag zur Pflege und entlastet in der Zusammenarbeit die examinierten Pflegekräfte“, so Dr. Ursula Becker. Ohne sie fiele diese Entlastung weg. Das schade nicht nur den Mitarbeitenden, sondern auch den auf Pflege angewiesenen Erkrankten.  

Gesetzesvorhaben schwächen ohnehin belasteten Sektor 

Statt die Rehabilitation wie u. a. von der SPD angekündigt, zu stabilisieren, bewirkten die Gesetzesvorhaben des BMGs im schlimmsten Falle sogar, dass die wichtigen Rehabilitationsstätten die Patienten nicht mehr ausreichend versorgen können oder schließen müssen. „Auf der einen Seite müssen wir uns auf eine weitere Corona-Welle im Herbst und Winter einstellen und auf der anderen Seite werden Grundlagen z. B. für eine ausreichende Personaldichte entzogen. Das wird schwierig und ist unter diesen Umständen nicht kalkulierbar“, so Dr. Ursula Becker.

Über die Dr. Becker Klinikgesellschaft mbH & Co. KG

Die Dr. Becker Klinikgruppe ist ein mittelständisches Familienunternehmen mit Hauptsitz in Köln, das deutschlandweit acht Rehabilitationseinrichtungen mit den Indikationen Orthopädie, Neurologie, Kardiologie und Psychosomatik, ein Fachkrankenhaus für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie drei ambulante Therapiezentren betreibt. Mehr Informationen: www.dbkg.de

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