Unterstützung des Gartenbaus in der Energiekrise nötig

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) fordert angesichts der dramatischen Kostenexplosionen im Energiemarkt kostendämpfende Maßnahmen, die über die bisherigen Beihilfeansätze hinausgehen. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mahnt ZVG-Präsident Jürgen Mertz weitere Anstrengungen an.

„Um die regionale Produktion zu erhalten und die Unternehmen vor Ort zu entlasten, brauchen die Betriebe dringend eine Perspektive und ein Signal der Unterstützung", betont Mertz. Die bislang beschlossenen Maßnahmen helfen allerdings nur bedingt beim energieintensiven Unterglas-Anbau.

Die Kostenbelastungen der Betriebe übersteigen derzeit bei Weitem das, was am Markt mit den Produkten erwirtschaftet werden kann. Bereits mit der Einführung der CO2-Bepreisung 2021 sind die Energiekosten für den Gartenbau massiv gestiegen. Die aktuellen Preisentwicklungen am Energiemarkt und die geplante Gasumlage verteuern die Produktion zusätzlich erheblich. Die beschlossene Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas auf 7 Prozent hilft den Privatverbrauchern –dies bedeutet aber keine Entlastung für die Wirtschaft.

Der ZVG fordert daher, die CO2-Bepreisung im Gartenbau für drei Jahre auszusetzen, um diese Belastung nicht zusätzlich schultern zu müssen.

Außerdem hält er es für dringend erforderlich, vorübergehend die Energiesteuer auf Null zu setzen, solange die Energiepreise krisenbedingt so hoch sind.

Ferner benötigen die energieintensiven Gartenbau-Unternehmen einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss.

In den vergangenen zwei Jahren hat der Gartenbau im besonderen Maße gezeigt, welche Bedeutung seine Produkte und Dienstleistungen haben, um den Menschen Ausgleich in Krisensituationen zu schaffen und zur Selbstversorgung und Stressbewältigung beizutragen. Die gärtnerischen Betriebe haben sich bereits auf den Weg gemacht, um ihren Energieverbrauch um mindestens 15 Prozent bis zum Frühling zu reduzieren. Das ist auch unser Anspruch, unterstreicht Mertz.

Hintergrund:

Die EU-Krisenhilfe wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium ausschließlich für Betriebe mit Nahrungsmittelproduktion verwendet. Und dies, obwohl auch die zierpflanzenproduzierenden Betriebe als besonders betroffen von der Krise vom Thünen-Institut eingestuft wurden.

Außerdem kann das Energiekostendämpfungsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums von den Gartenbau-Betrieben nicht genutzt werden, da die Gartenbausektoren unter Glas Zierpflanzen, Gemüse und Pilze (noch) nicht als energieintensiver Sektor gelistet wurden und (noch nicht) im EU-Krisenrahmen aufgeführt sind. Hierzu läuft im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung derzeit ein enorm langwieriges und hochbürokratisches Antragsverfahren zur Anerkennung der Unterglas-Gartenbau-Sektoren, dessen Ausgang noch offen ist.

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