In seiner Stellungnahme hebt der Verband hervor, dass der Anwendungsbereich nicht weitreichend genug gestaltet sei. Dringend müsse auch der Bereich der Verarbeitungsware, und neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit einbezogen werden. Zwingend notwendig sei neben der Haltungskennzeichnung auch eine Herkunftskennzeichnung.
Die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes finden Sie hier.
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