Tariftreue in der Pflege: „Die Einrichtungen sind bereit. Aber die Voraussetzungen fehlen und die Umsetzung stockt“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. sieht die Einführung von Tarifgehältern in der Pflege zum 1. September 2022 noch nicht gesichert. „Die Pflegeeinrichtungen haben alles dafür getan, die Zahlung von Tarifgehältern an ihren Mitarbeitenden vorzubereiten. Jetzt fehlen aber vielerorts die Refinanzierungszusagen der Pflegekassen“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.

„Wenn sich die AOK freut, dass die weit überwiegende Zahl der Pflegeeinrichtungen bereits ihre beabsichtigte künftige Gehaltsstruktur auf Tarifniveau wie vorgeschrieben gemeldet hat, dann zeigt das: Die Einrichtungen sind bereit. Aber die Voraussetzungen fehlen und die Umsetzung stockt. Denn die Pflegeeinrichtungen können nur die Gehälter zahlen, die sie von den Pflegekassen refinanziert bekommen.“ Aber auch den Pflegekassen sei das erneut geänderte Gesetz erst seit wenigen Tagen bekannt, und die angepassten Richtlinien fehlten rund sechs Wochen vor dem Start der Tariftreueregelung immer noch, kritisiert Meurer.

Der Blick auf die derzeit in allen Bundesländern laufenden Verhandlungen zu neuen Vergütungsregelungen für ambulante Pflegedienste, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen zeige ein sehr uneinheitliches Bild. „Überall versuchen die gemeinnützigen, kommunalen und privaten Trägerverbände derzeit, die Refinanzierung der Tarifgehälter mit den Pflegekassen zu verhandeln. Noch gibt es aber bei Weitem nicht überall eine Einigung, die die Zahlung der beabsichtigten künftigen Löhne auch ermöglicht“, so Meurer.

In den vergangenen Monaten hätten die zuständigen Ministerien alle vorgegebenen Fristen gerissen, Pflichten ausgesetzt, wieder in Kraft gesetzt und die Spielregeln immer wieder geändert. Grundlegende Daten zu den Tarifen hätten falsch und viel zu spät vorgelegen. „Das ist Murks und keine gelungene Umsetzung“, so Meurer, der erneut eine Flexibilisierung des Starttermins fordert.

„Die Politik hat den Pflegenden zu Recht Verbesserungen bei den Gehältern versprochen. Bei der Umsetzung halten sich Bund und Länder jetzt aber fein raus.“ Noch könne niemand wirklich sicher sagen, ob Pflegekräfte ab September wirklich überall auf Tarifniveau bezahlt werden könnten, warnt Meurer. „Die Pflegeeinrichtungen haben ihren Teil erfüllt, treffen wenige Wochen vor dem geplanten Start aber vielerorts auf ein Umsetzungschaos auch bei den Kassen. Stand heute müssen noch immer tausende Pflegeeinrichtungen neue Vergütungen verhandeln. Die Bundesländer müssen sich endlich einbringen, sonst wird der 1. September 2022 eine große Enttäuschung für viele Pflegekräfte.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 308788-60
Telefax: +49 (30) 308788-89
http://www.bpa.de

Ansprechpartner:
Susanne van Cleve
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 308788-60
Fax: +49 (30) 308788-89
E-Mail: Susanne.vanCleve@bpa.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel