Kündigungswelle bei der Sparkasse Niederlausitz

Die Sparkasse Niederlausitz kündigt nun ebenfalls unbefristete Prämiensparverträge. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät, der Kündigung zu widersprechen. Dazu stellt sie einen Musterbrief bereit. Außerdem sollten Sparer:innen prüfen lassen, ob ihre Zinsen falsch berechnet wurden.

Noch im Jahr 2018 hatte die Sparkasse Niederlausitz auf eine Umfrage der VZB geantwortet, dass sie unbefristete Verträge nicht vor Ablauf von 25 Jahren kündigen wolle. Bei dieser Absicht ist es leider geblieben. Denn im Juli 2022 erreichte viele Prämiensparer die Kündigung – auch für Verträge, die noch keine 25 Jahre liefen.

Kündigung nach Ansicht der Verbraucherzentrale unwirksam

„Wir raten Betroffenen der Kündigung zu widersprechen, da die Sparkasse die dreimonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten hat“, empfiehlt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). „In einigen uns vorliegenden Fällen antwortete die Sparkasse bereits, dass man die Kündigung als gegenstandslos betrachten möge, weil ein IT-Fehler vorgelegen habe“, so der Jurist weiter.

Bereits vor der Kündigungswelle war das Geschäftsgebaren der Sparkasse Niederlausitz aufgefallen: So hatte sie versucht, ihre Kund:innen aus diesen bestehenden Verträgen herauszudrängen. „Das ist eine Unart und unseriös“, sagt Schaarschmidt. In Vertragsgesprächen sollten die Sparer:innen bewegt werden, die Verträge selbst aufzukündigen. Die Verbraucherzentralen haben dieses Muster, das sich im Streit um die Prämiensparverträge auch bei Brandenburger Sparkassen ständig wiederholt, bereits dokumentiert.

Auch Verträge mit 99-jähriger Laufzeit betroffen

Unter den gekündigten Verträgen befinden sich auch umgeschriebene Verträge mit Laufzeiten über 1188 Monate beziehungsweise 99 Jahre. Die Rechtsprechung verpflichtet die Banken, diese Verträge fortzuführen, da diese vor Zeitablauf nicht ordentlich kündbar sind. Für diese Fälle stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg ebenfalls einen Musterbrief bereit.

Überweisungen nicht einstellen

Wer eine ungewollte Kündigung erhält, sollte mit dem passenden Musterbrief widersprechen und weiter einzahlen. „Wer seine regelmäßigen Sparbeiträge per Überweisung oder Dauerauftrag weiter einzahlt, zeigt damit, dass man vertragstreu den Vertrag fortsetzen möchte“, sagt Schaarschmidt.

Zinsen prüfen lassen

Zusätzlich empfehlenswert ist es, die Zinszahlungen des Prämiensparvertrages prüfen zu lassen. Denn im Zuge der massenhaften Kündigungen dieser Verträge stellte sich heraus, dass viele Geldinstitute jahrelang zu wenig Zinsen zahlten. Schaarschmidt rät: „Lassen Sie durch unsere Expert:innen prüfen, ob Ihre Zinsen korrekt berechnet wurden. Bei den der VZB vorliegenden und berechneten Verträgen der Sparkassen wurden nach Ansicht der Verbraucherzentrale mehrere Tausend Euro zu wenig an Zinsen bezahlt. Konfrontiert mit diesen Zinsüberprüfungen zahlen einige Sparkassen fehlende Zinsen zumindest teilweise nach. Gegen drei andere Sparkassen im Land – Barnim, Spree-Neiße und Märkisch-Oderland – laufen aus diesem Grund bereits Musterfeststellungsklagen, an denen sich Betroffene noch beteiligen können.

Wer sich zu gekündigten Prämiensparverträgen beraten oder Zinsanpassungsberechnungen durchführen lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Weitere Informationen rund um gekündigte Prämiensparverträge finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen

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