Hausratversicherung: Absicherung gegen Elementarschäden auch bei Mietwohnung

„Nicht nur Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, sondern auch Mieter und Mieterinnen, die beispielsweise in einem Hochwasser-Gebiet leben, sollten ihre Hausratversicherung zusätzlich um die Absicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – erweitern. Werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren beschädigt oder zerstört, reicht der Schutz über die normale Hausratversicherung allein nicht aus“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auf die Wohngebäudeversicherung für das betroffene Haus können Mieter*innen in solchen Fällen nicht zählen, da sie nicht bei Schäden am eigenen Hausrat greift.

Verzichten Mieter*innen auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleiben. Dies ist vor allem wirtschaftlich überfordernd, wenn Mieter*innen teure Hausratgegenstände haben und/oder im Schadenfall keine ausreichenden finanziellen Rücklagen hätten, alle Gegenstände neu zu erwerben. „Die eigene finanzielle Situation, die Wertigkeit der eigenen Hausratgegenstände sowie allem voran die Risikosituation des eigenen Wohnorts sind ausschlaggebende Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Hausratversicherung inklusive Absicherung gegen Elementargefahren Berücksichtigung finden sollten“, rät Boss, gibt aber zu bedenken: „Herrscht am eigenen Wohnort eine hohe potenzielle Gefahrenlage, weigern sich viele Versicherer, Tarife für bestimmte betroffene Gebiete anzubieten und orientieren sich dabei häufig an der sogenannten ‚ZÜRS Geo‘.“

Für weitere Information, zum Beispiel darüber, warum die Erweiterung um Elementargefahren keinen hundertprozentigen Rundum-Schutz bietet, kontaktieren Sie uns gerne. Zusätzlich finden Sie nützliches Wissen auf unserer Elementarschaden-Sonderwebsite, zu der Sie hier gelangen.

Über den Bund der Versicherten e.V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e.V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bianca Boss
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel