GAP nochmal anpacken – Gemeinwohlleistungen entlohnen, soziale Gerechtigkeit sicherstellen

Die EU-Kommission hat in ihren „Bemerkungen zum deutschen GAP-Strategieplan“, dem sogenannten „Observation Letter“, dem grünen Landwirtschaftsministerium den Teppich für deutliche Nachbesserungen bei der GAP ab 2023 ausgerollt. Die kommenden Anpassungen der GAP-Verordnungen müssen nun von Bund und Ländern genutzt werden, um die Versäumnisse der Vorgängerregierung in puncto Entlohnung von Gemeinwohlleistungen und sozialer Gerechtigkeit zu korrigieren.

AbL-Vorsitzender Martin Schulz kommentiert vor der kommenden Amtschef-Konferenz:

„Ich begrüße sehr, dass das BMEL nun offenbar doch plant, die Prämienhöhen einzelner Öko-Regelungen anzuheben. Dieser Schritt ist wichtig, um Klima- und Artenschutzmaßnahmen für unsere Betriebe attraktiver zu machen. Ebenso wichtig wäre es allerdings, das Budget der Öko-Regelungen insgesamt anzuheben und alle Öko-Regelungen mit wirtschaftlicher Anreizwirkung auszugestalten. Zudem ließe sich dann auch die dringend benötigte Weideprämie für Milchkühe für die bisher überproportional benachteiligten Grünlandbetriebe finanzieren.“

Zur sozialen Gerechtigkeit fordert Schulz:

„Die EU-Kommission hat zu Recht moniert, dass Deutschland die sozialen Aspekte der GAP nicht ausreichend berücksichtigt. Ein smarter Weg hier auf Ebene der Verordnung nachzubessern, ist eine Staffelung der Prämien der Öko-Regelungen nach Betriebs- oder durchschnittlicher Schlaggröße. Eine entsprechende Systematik ist in einzelnen Öko-regelungen bereits heute angelegt. Eine Staffelung lässt sich zudem anhand der nicht zu leugnenden Kostendegressionseffekte von flächenstarken Betrieben sauber begründen. Darüber hinaus ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Degression und Kappung der Basisprämie umzusetzen.“

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