Bricht Tesla beim Wächtermodus Datenschutz? / Verbraucherschützer klagen

Der US-Automobilherstellers Tesla hat neue Probleme mit seinen Fahrzeugen. Offensichtlich nimmt Tesla es beim Datenschutz und der Werbung nicht so genau. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 19. Juli 2022 beim Landgericht Berlin Klage gegen Tesla erhoben. Der Autokonzern, so der Vorwurf, verschweige seinen Kunden, dass diese bei Nutzung der Wächter-Funktion zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet seien und bei Verstößen ein Bußgeld riskierten. Mit dem Wächter-Modus wird die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht. Kritisiert wird auch die Werbung mit der CO2-freien Produktion. Und das sind nicht die einzigen Problem, mit denen sich Tesla-Kunden rumschlagen müssen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer berät Tesla-Kunden im kostenlosen Online-Check. Auf Websites informiert Dr. Stoll & Sauer über Probleme von E-Autos und auch über die Manipulation der Akkuleistung bei Tesla.

Nutzung von Teslas Wächter-Modus faktisch nicht möglich

„Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“, sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. „Nutzer müssten von Passanten, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.“

Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf – in der Regel betrifft das auch unbeteiligte Passanten. In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegt. Zudem ist die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.

„Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.“

Tesla verkauft Emissionsrechte an andere Autohersteller

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer ist die Tesla-Werbung zur CO2-Ersparnis. Beim Kauf seiner E-Autos wirbt das Unternehmen im Internet für sein Model 3 mit einem CO2-Ausstoß von „0 g/km“. Außerdem hieß es in der vom vzbv beanstandeten Werbung: „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.“ Und: „Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen desto besser“. Hier könnten Verbraucher die Auffassung vertreten, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO2-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern. Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.

Doch die Realität sieht anders aus: Was Tesla-Autos an CO2 sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen. Und Tesla verdient daran. Der Konzern hat nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar durch den Verkauf von „Emission Credits“ verdient – Emissionsrechte, die anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten. In der EU geschieht das durch den Zusammenschluss mehrerer Hersteller zu Emissionsgemeinschaften. Über den Verkauf der Emissionsrechte informierte das Unternehmen vor der Bestellung des Fahrzeugs allerdings nur auf Seite 30 des Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts, der auf der Internetseite heruntergeladen werden konnte. Also von einer CO2-freien Produktion kann nicht die Rede sein.

Der vzbv hatte Tesla nach eigenen Worten bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv nunmehr Klage eingereicht.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Tesla-Kunden daher unbedingt zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check prüfen wir Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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