Von der Fördermittelbegrenzung im Neubau ist aber auch der soziale Wohnungsneubau betroffen. Der Mieterverein fordert Wirtschaftsminister Habeck auf, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung weiterhin für den Neubau von Sozialwohnungen Fördermittel für den Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.
Die dringend erforderliche Hinwendung auf Gebäudebestand muss neben den Fördermitteln auch gesetzliche Verpflichtungen zu energetischen Verbesserung der schlechtesten Gebäude beinhalten. Der Bund ist aufgefordert, die in der EU aktuell diskutierte Energieeffizienzrichtlinie vorzuziehen und eine Sanierung in Stufen einzuführen. „Dem damit entstehenden Druck auf zusätzliche Mieterhöhungen muss neben der mietverbilligenden Förderung auch mit einer verbesserten Mieterschutzregelung Rechnung getragen, durch die die Mieterhöhung auf jährlich 4 % der Investitionskosten und maximal 1,50 €/qm im Monat begrenzt wird“, so Wild.
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