UKCA-Kennzeichnung für Maschinen und Industrieprodukte (Webinar | Online)

Breaking News:
Kathmandu Nepal
Mittwoch, Mai 14, 2025
In wenigen Monaten endet aller Voraussicht nach die Übergangsfrist für das UKCA-Kennzeichen. Das bedeutet, dass Produkte ab dem 01.01.2023 nur noch in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können, wenn sie das neue UKCA-Kennzeichen aufweisen. Das CE-Kennzeichen ist somit nur noch bis Ende dieses Jahres gültig.
Haben Sie bereits alle notwendigen Vorkehrungen getroffen oder haben Sie noch Fragen zum UKCA-Kennzeichen? In unserem kostenlosen Online-Seminar informieren wir Sie über den aktuellen Status und wichtige Änderungen hinsichtlich des UKCA-Kennzeichens, die Sie beim Export von Maschinen nach UK beachten müssen. Melden Sie sich jetzt an!
Eventdatum: Dienstag, 21. Juni 2022 11:00 – 12:00
Eventort: Online
Bureau Veritas Germany Holding GmbH
Willy-Brandt-Straße 55
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 236250
Telefax: +49 (40) 23625-422
https://www.bureauveritas.de/