Kündigung vom Arbeitgeber – was jetzt?

Auf dem Portal www.deafservice.de finden Hörbehinderte / Gehörlose bundesweite Kontaktdaten von 20 Rechtsanwälten, die ihre Mandanten auch in Deutscher Gebärdensprache beraten.Eine von ihnen ist Rechtsanwältin Juliane Wagner, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat und als Kind gehörloser Eltern (CODA) diese Sprache beherrscht. 

Im Interview auf www.deafservice.de wurde sie nach Tipps zum Thema Arbeitgeberkündigung gefragt. Die Leser erfahren hier u. a., welche Art von Kündigungen es gibt, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer im Falle von Arbeitgeberkündigungen haben. Sie erklärt auch, welche Fristen beachtet werden sollten und wann eine Kündigung wirksam ist.  

Für den gekündigten Arbeitnehmer könnte sich auch die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt lohnend sein. Wer die Kosten dafür übernimmt, wird im Interview ebenfalls angesprochen. 

Die Rechtsanwältin erklärt auch, welche Personengruppen einen besonderen Kündigungsschutz haben und was dieser genau bedeutet. „Wichtig zu wissen ist aber, dass der besondere Kündigungsschutz nicht bedeutet, der Arbeitnehmer könne niemals gekündigt werden. Der Arbeitnehmer darf seine Arbeitspflichten trotzdem nicht verletzen“, so Juliane Wagner. 

Das Interview von Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte und Gehörlose zu lesen: www.deafservice.de

Fotorechte: Juliane Wagner

 

 

Über Judit Nothdurft Consulting

Die Firma Judit Nothdurft Consulting (www.jnc-business.de) berät seit 2007 ihre Kunden zu Themen Barrierefreiheit, Inklusion und unterstützt sie bei Marketing-, und Presseaktivitäten. Neben der konsultativen Tätigkeit unterrichtet Judit Nothdurft als Dozentin an Universitäten, Bildungsinstituten und für Firmen den Umgang und die Kommunikation mit Schwerhörigen / Gehörlosen. Sie ist Initiatorin und Betreiberin des Serviceportals für Hörbehinderte / Gehörlose www.deafservice.de

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