Das zur Abstimmung gestellte Restrukturierungskonzept hat die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen offensichtlich überzeugt

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Samstag, Mai 17, 2025
„Offensichtlich schätzen die Anleihegläubiger die vermittelnde Vorgehensweise der e.Anleihe GmbH, so dass diese jetzt für beide Anleihen die Interessen der Anleihegläubiger als gemeinsamer Vertreter wahrnehmen soll“, kommentiert Hans-Jürgen Friedrich, Vorstandsvorsitzender der KFM Deutsche Mittelstand AG und Mitglied des Gläubigerbeirates, die Beschlüsse der Anleihegläubiger.
„Die e.Anleihe GmbH hat mit ihrer Restrukturierungsexpertise wesentlich dazu beigetragen, den zielführenden Dialog mit der Emittentin und dem Gläubigerbeirat sachverständig zu moderieren“, ergänzt Rechtsanwalt Markus Kienle, Vorstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und Mitglied des Gläubigerbeirats.
Zu den Beschlüssen der Anleihegläubiger
Der Gegenantrag des Gläubigerbeirates, den die e.Anleihe GmbH ausdrücklich unterstützt hatte, sah im Wesentlichen die Reduzierung des Zinssatzes auf 2,5 Prozent p.a. und eine Laufzeitverlängerung um fünf Jahre vor. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem auf 2,5 Prozent reduzierten Zinssatz wird am Laufzeitende zusätzlich zum nominalen Rückzahlungsbetrag ausgezahlt. Für den reduzierten Zinssatz von 2,5 Prozent gibt es eine Stundungsregelung unter Einbeziehung des Gemeinsamen Vertreters und der Mitglieder des Gläubigerbeirats. Etabliert wird ein Anreizsystem mit Wertaufholungskomponente, da die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Kupon am Ende der Laufzeit die Rückzahlungsbeträge erhöhen. Im Hinblick auf die Rückzahlungsoption im Falle eines Kontrollwechsels (CoC – Change of Control) wurde das Quorum für die Wirksamkeit der Ausübung der Option jeweils auf 51 Prozent des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe erhöht.
Die gefassten Beschlüsse der beiden Anleihegläubigerversammlungen vom 30. Mai 2022 und vom 31. Mai 2022 sind auf der Website des Unternehmens unter https://www.ekosem-agrar.de/… verfügbar und sollen am Mittwoch, 1. Juni 2022, im Bundesanzeiger publiziert werden.
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