Behörden-Websites erfüllen Vorgaben nicht

Auch im Internet benötigen Menschen barrierefreien Zugang: Behörden in Deutschland haben hier großen Nachholbedarf, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Keine der rund 1.900 geprüften Websites erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

Rampen, Aufzüge und breite Gehwege mit Rollstuhl-geeignetem Belag helfen, den Alltag barrierefrei zu gestalten. Auch im Netz ist Barrierefreiheit unverzichtbar: Menschen mit eingeschränktem oder ohne Seh- oder Hörvermögen sind auf barrierefreie Internetseiten angewiesen, genauso wie Menschen mit eingeschränkter Motorik. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat von Januar 2020 bis Dezember 2021 rund 1.900 Websites auf ihre Barrierefreiheit untersucht. Dabei wurde beispielsweise überprüft, ob Inhalte in Leichter Sprache oder barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. Eine aktuelle IW-Auswertung dieser Daten zeigt, wie viele Schwachstellen bestehen:  Obwohl es seit 2019 verbindliche Vorgaben für digitale Barrierefreiheit gibt, erfüllt keine der 1.900 überprüften Websites alle Anforderungen. 

Hohe Anforderungen nicht erfüllt

78 international gültige Kriterien legen fest, wann Websites barrierefrei sind – sie bilden die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie schreiben beispielsweise vor, dass Websites mit technischen Hilfsmitteln wie etwa Screenreadern kompatibel sind. Damit auch Bilder für alle Menschen verständlich sind, müssen sie mit Alternativtexten beschrieben werden. Die IW-Auswertung zeigt allerdings, dass nur bei 28,5 Prozent der geprüften Internetpräsenzen solche Alternativtexte vorhanden sind. Noch schlechter sieht es mit Blick auf Inhalte in Leichter Sprache aus: Nicht einmal jede vierte Website erfüllt die Vorgaben. Eine weitere Schwachstelle der Behörden-Websites: Lediglich rund neun Prozent bieten barrierefreie PDF-Dokumente.  „Alle 78 Kriterien können kaum eingehalten werden“, sagt Studienautorin Christiane Flüter-Hoffmann. „Es ist allerdings erschreckend, wie wenige Vorgaben die Behörden umsetzen.“ 

Wettbewerbsvorteile dank Barrierefreiheit

Auch für Unternehmen muss digitale Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit werden. Die EU hat hier bereits die Weichen gestellt: Bis Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte wie E-Book-Reader und der Online-Handel barrierefrei gestaltet sein. „Diese Herausforderung sollten die Unternehmen schon heute anpacken“, sagt Flüter-Hoffmann. „Es gibt viele Menschen mit Einschränkungen, die Online-Dienste nutzen wollen, aber nicht können. Barrierefreie Angebote bieten deshalb auch einen Wettbewerbsvorteil.“
 

Zur Studie

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