Richtlinien für Umgang mit geflüchteten Schülerinnen und Schülern

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat auf seiner Vertreterversammlung am 6. Mai in Berlin einen Leitantrag zum Umgang mit geflüchteten Schülerinnen und Schülern verabschiedet.

Der DPhV heißt Kinder und Jugendliche, die in unseren Schulen Schutz und Bildung suchen, herzlich willkommen – das galt in der Vergangenheit und das gilt aktuell selbstverständlich auch für die Flüchtenden aus der Ukraine. Wir tun, was wir in der aktuellen Situation tun können, um den geflüchteten Schülerinnen und Schülern so viel wie möglich positive Normalität in einer Schule zu Corona-Zeiten geben zu können!

Der Deutsche Philologenverband fordert die Regierungen aller Bundesländer und Kommunen auf, alles Notwendige zu unternehmen, um sowohl die erfolgreiche Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen als auch den Erhalt der Unterrichtsqualität an den Schulen und zukünftig schulische Risikoprävention zu gewährleisten!

  • Ein flexibles Reagieren auf unterschiedliche Bedarfe ist erforderlich. So soll einerseits Unterstützung gewährt werden, dass die Schülerinnen und Schüler ukrainische Abschlüsse erwerben können. Andererseits soll eine Integration über das Lernen der deutschen Sprache, eine Integration in das deutsche Schulwesen und eine Hinführung zu Schulabschlüssen ermöglicht werden.
  • Bei Aufnahme an den Schulen sollten die geflüchteten Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern aufgefordert werden, sich registrieren zu lassen, um so eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Räumlichkeiten und Personal zu haben. Auch ist eine Registrierung nötig, um Sozialleistungen zu erhalten.
  • Die Länder schaffen personelle und materielle Rahmenbedingungen, um jedem Kind, das nach Deutschland kommt, innerhalb einer Woche die Teilnahme an Kursen zum Erwerb der deutschen Sprache zu garantieren.
  • Für Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Deutschkenntnisse müssen rasch Vorbereitungsklassen eingerichtet oder aufgestockt werden.
  • Nach dem erfolgreichen Abschluss des Sprachkurses muss überprüft werden, welche Schulform für das Kind geeignet ist.
  • Soweit möglich sind die betroffenen Schülerinnen und Schüler in Regelklassen zu integrieren. Schülerpaten können hier eine Hilfe darstellen. 
  • Die Kultusbehörden werden aufgefordert, umgehend digitale Schulbücher für den Unterricht anzubieten, damit reibungsarme Übergänge in den Bildungsbereich ermöglicht werden.
  • Pädagogisches Personal und ukrainische Lehrkräfte sollten entsprechend geprüfter Qualitätsstandards übergangsweise in Förderprogrammen und im Unterricht der geflohenen Kinder eingesetzt werden.
  • Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialarbeiter und Schulpsychologen muss den neuen Erfordernissen angepasst werden, da viele Kinder und Jugendliche durch die Kriegshandlungen und Flucht traumatisiert sind.
  • Funktionsstellen für Integrationskoordinatoren (A 15/A 14 bzw. E 15/E14) sind einzurichten, um die einzelnen Schulen bei Fragen der Integration zu beraten und zu unterstützen.
  • Um die Kinder bestmöglich zu fördern und zu fordern, ist eine Verringerung der Klassen- und Kursfrequenzen in Lerngruppenmit aus den Krisenregionen geflüchteten Kindern und Jugendlichen dringend geboten.
  • Zum Erlernen der deutschen Sprache und Sicherung der fachlichen Grundlagen für den Besuch eines Gymnasiums benötigen die Mädchen und Jungen intensive Betreuung. Der Deutsche Philologenverband fordert eine qualifizierte Sprachförderung im Hinblick auf Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, damit die Kinder und Jugendlichen die Anforderungen in allen Fächern erfolgreich bewältigen können.
  • Die Schulträger haben die Aufgabe, zusätzliche Unterrichts- und Fachräume bereitzustellen. Für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen werden Arbeitsräume zur Betreuung, für individuellen zusätzlichen Sprachunterricht in Deutsch, aber auch in ihrer Muttersprache und zur Anfertigung von Hausaufgaben benötigt.
  • Es bedarf Schuleingangsuntersuchungen und entsprechende Impf-Angebote zum Impfstatus der geflüchteten Kinder und Jugendlichen (Corona, Masern, TBC…).
  • Für die Beschulung sind zusätzliche Lehrkräfte einzustellen. Insgesamt ist mit weiter steigenden Schülerzahlen zu rechnen, auch an den Gymnasien. Deshalb müssen (ggf. über einen Nachtragshaushalt) rasch weitere Stellen für die laufenden Einstellungsverfahren geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass die ohnehin vorhandenen Lücken der Lehrerversorgung jetzt noch weiter aufgerissen werden. Für notwendige Angebote brauchen die Schulen zusätzliche Ressourcen – seien es Anrechnungsstunden für diejenigen, die Angebote organisieren, seien es zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten.
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