Berliner Mieterverein begrüßt Entschließung des Bundesrats zur Absicherung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung

Der Bundesrat hat sich heute auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg mit einer Entschließung an die Bundesregierung dafür eingesetzt, das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums in den sogenannten Milieuschutzgebieten zu stärken. „Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Bundesrates und fordern die Bundesregierung auf, nun umgehend das Baugesetzbuch zu ändern. Bei erwartbaren Beeinträchtigungen des Milieuschutzes zum Beispiel wegen eines sehr hohen Kaufpreises, der Ablehnung einer Abwendungsvereinbarung durch den Erwerber und ein insgesamt großes Aufwertungspotenzial muss das Vorkaufsrecht wieder anwendbar werden“, so der stellvertretende Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zum Ende letzten Jahres in einem vielfach kritisierten Urteil das Vorkaufsrecht über ein Kreuzberger Mietwohngebäude gekippt, mit weitreichenden Folgen für die ganze Republik.

SPD und Grüne haben ihre Unterstützung für dieses Vorkaufsrecht zugesagt. Nun ist es an der FDP zu zeigen, dass sie nicht nur die Klientelpartei des Immobilienkapitals ist, sondern auch die Interessen der Länder und vieler Kommunen unterstützt.

Das Vorkaufsrecht ist aber nicht nur durch das Bundesverwaltungsgericht eingeschränkt worden. Die exorbitant steigenden Immobilienpreise lassen die Chancen auf die Ausübung des Vorkaufsrechts immer weiter sinken. „Zudem befürchten wir bei Wiedereinführung des Vorkaufsrechts zunehmende Angriffe der Immobilienwirtschaft auf den Milieuschutz generell. Deshalb ist dringend eine rechtssichere Novellierung des Baugesetzbuches beim Milieuschutz ebenso erforderlich wie die Absicherung eines preislimitierten Vorkaufs und der Abwendungsvereinbarungen“, so Wild.

 

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