Der Deutsche Juristinnenbund e.V. fordert die Bundesregierung, die Länder und die Kommunen auf, eine menschenwürdige Aufnahme sowie einen effektiven Gewaltschutz für alle Geflüchteten zu gewährleisten und dabei die besonderen Bedürfnisse geflüchteter Frauen nicht außer Acht zu lassen. Dazu ist Deutschland durch die Istanbul-Konvention verpflichtet, deren vollumfängliche Umsetzung die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verankert hat. § 3 AsylbLG verpflichtet die Länder zudem, eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen.
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