Patientensicherheit hat ihren Preis: Fachärzteverbände legen Konzept für eine sachgerechte Vergütung der Hygienekosten vor

"Die hohen Anforderungen an die Hygiene in der Facharzt-Praxis sind ohne jeden Zweifel mehr als gerechtfertigt, um die Patienten bestmöglich vor der Übertragung von infektiösen Keimen zu schützen", stellt der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng), Dr. Albert Beyer, fest. "Aber Hygiene braucht Zeit, Raum, Technik und qualifiziertes Personal. Dieser erhebliche Aufwand wird bis heute leider nicht in adäquater Weise im Rahmen der Leistungsvergütung berücksichtigt."

Die Berufsverbände der niedergelassenen Fachärzte beklagen diese unhaltbare Situation schon lange, ohne dass sich daran etwas Grundlegendes geändert hat. Seit 2012 wurden die behördlichen Vorgaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten sukzessive intensiviert, ohne dass dieser Mehraufwand Eingang in die Vergütung gefunden hatte. Weil das so nicht weiter tragbar ist, hat ihr Spitzenverband SpiFa jetzt im Namen von mehr als 160.000 niedergelassenen Fachhärzten ein gemeinsames, einheitliches Konzept für die sachgerechte Kostenvergütung vorgelegt.

Das detailliert ausgearbeitete Konzept ist strikt auf der Grundlage der gesetzlichen und behördlichen Rahmenvorgaben sowie in enger Anlehnung an die üblichen Modalitäten des Standard-Bewertungssystems StaBS sowie des Praxisbetriebsmodells für Ambulante Operationszentren entwickelt worden. Im Kern sieht es eine separate Kostenstelle "Hygiene/Aufbereitung" – untergliedert in technisch-räumliche Teilbereiche – sowie die detaillierte Abbildung von Materialkosten vor, die den spezifischen Hygiene- bzw. Aufbereitungsaufwand fachgebiets- und sektorübergreifend und nach gleichen Kriterien auf Basis von kalkulatorischen Kosten abbilden. Die Berechnung dieser Kosten erfolgt dabei differenziert und streng orientiert an den Vorgaben des RKI und der KRINKO zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Aus Transparenzgründen favorisieren die Facharzt-Verbände eine Umsetzung in Form von separaten Kostenzuschlägen, die jederzeit an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden können.

"Keimfreiheit ist das oberste Prinzip bei allen Untersuchungen, Operationen und Behandlungen unserer Patienten und Patientinnen", betont Dr. Beyer. "Dafür gibt es klare Regeln, die die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte ebenso wie alle anderen Fachärzte in ihren Praxen umsetzen. Wir erwarten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Gesetzlichen Krankenkassen eine schnelle, sachgerechte und transparente Finanzierung der speziellen Hygienekosten. Mit dem vorgelegten Konzept weisen die Fachärzte den Weg für eine adäquate und einvernehmliche Lösung dieser Aufgabe."

Über den Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V.

Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern (Stand 1. April 2021) mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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