Liebhaberei bei Photovoltaik: Betreiber dürfen Leistungsobergrenze mehrfach ausschöpfen

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Dienstag, Mai 13, 2025
Welche Voraussetzungen müssen für Liebhaberei erfüllt sein?
Wichtig: Die Details regelt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 2. Juni 2021, IV C 6 -S 2240/19/10006:006, 2021/0627224 (BStBl I S. 722).
Obergrenzen mit verschiedenen Unternehmensformen mehrfach ausschöpfen
Die Finanzverwaltung ermöglicht Anlagenbetreibern die Option zur Liebhaberei bei kleinen Anlagen. Die Obergrenze können die Eigentümer durch eine Kombination verschiedener Unternehmensformen mehrfach ausschöpfen.
Wie berechnet das Finanzamt die Leistungsobergrenze beim Betrieb mehrerer Anlagen?
Beispiel:
Ehepaar A und B betreiben zusammen eine PV-Anlage auf dem Dach des gemeinsamen Wohnhauses. Zusätzlich ist jeder von ihnen Eigentümer eines Ferienhauses und betreibt dort eine eigene Anlage als Einzelunternehmung. Für das Finanzamt bestehen drei voneinander abzugrenzende PV-Betriebe, für die jeweils die 10,0 kW/kWp-Obergrenze gilt. Das Ehepaar kann insgesamt maximal 3 x 10,0 kW/kWp realisieren.
Welche Auswirkung hat dies auf die Umsatzsteuer?
Die Einstufung der PV-Anlage als Liebhaberei berührt nicht die unternehmerische Tätigkeit. Sämtliche Umsätze, die ein Unternehmer erwirtschaftet, bleiben im Grundsatz trotz Liebhaberei steuerpflichtig. Unternehmer können aber weiterhin die Kleinunternehmerregelung beantragen – abhängig von der Höhe des Umsatzes.
Was Sie jetzt beachten sollten
Wer das Liebhaberei-Wahlrecht des Bundesfinanzministeriums nutzen will, muss bis 31. Dezember 2022 einen Antrag beim Finanzamt stellen. Besitzer von neu in Betrieb genommenen Anlagen müssen den Antrag bis zum Ablauf des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. „Überprüfen Sie die Leistung Ihrer PV-Anlagen und fragen Sie Ihren Steuerberater, ob eine Kombination verschiedener Unternehmensformen auch für Sie infrage kommt“, rät Ecovis-Steuerberater Jakob Dick in Pfaffenhofen/Ilm.
Jakob Dick, Steuerberater bei Ecovis in Pfaffenhofen/Ilm
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