Endgültiges Aus für „Fatburner“

Nahrungsergänzungsmittel dürfen mit der Bezeichnung "Fatburner" weder in den Handel kommen noch so beworben werden. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters zurückgewiesen. Damit sind die Urteile des Landes- und Oberlandesgerichtes Hamburg rechtskräftig.

Die Hamburger Firma Body Attack Sports Nutrition bewarb ihren "Fat Burner LIPO 100" aus Koffein, L-Carnitin und weiteren Pflanzenstoffen mit mehreren Gesundheitsversprechen. Er soll die Fettverbrennung optimieren, die geistige und muskuläre Stärke verbessern und die Ermüdung bei körperlicher Belastung minimieren. Diese Behauptungen sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen nicht ausreichend belegt und verstoßen gegen geltendes Recht.

Unbelegte Behauptungen

­"Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters abgewiesen hat und damit die erstrittenen Urteile rechtskräftig sind", sagt Kerstin Wolf, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Produkte, die vermeintlich die Gewichtsabnahme erleichtern und die Fitness steigern sollen, sind gerade bei jungen Menschen gefragt. Es darf nicht sein, dass sie fragwürdigen Gesundheitsversprechen vertrauen und unnötig Geld ausgeben."

Hintergrund

­Bei der Bezeichnung "Fatburner" und den Gesundheitsversprechen handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben, deren Nutzung die europäische Health Claims Verordnung regelt. Danach sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, die nicht speziell zugelassen und in eine entsprechende Liste aufgenommen sind. Für die beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen gibt es keine Zulassung.

Die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen bestätigten das Landgericht Hamburg am 25.10.2018 (AZ 312 O 205/17), das Oberlandesgericht Hamburg am 12.05.2021 (AZ 3 U 194/18) und der BGH am 13.01.2022 (AZ I ZR 79/21).

Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 972010900
Telefax: +49 (69) 972010-40
http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel