Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Finanzministerium will Erleichterungen für Unternehmen verlängern

Breaking News:
Kathmandu Nepal
Montag, Juli 7, 2025
Welche Erleichterungen die Regierung plant
Was die Finanzverwaltung auf jeden Fall verlängert
Stundungen, Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 31. Januar 2022 bereits jetzt schon verlängert.
„Die bereits beschlossenen und geplanten Änderungen sind für Betriebe, die nach wie vor von der Corona-Pandemie ausgebremst sind, eine wichtige Stütze“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Annette Bettker. Auch wenn das vierte Corona-Steuerhilfegesetz noch in Planung ist, ist sie zuversichtlich, dass die Regierung die Betriebe tatsächlich entlasten will. „Manchmal müssen wir viele Nachweise bringen, das ist oft kompliziert und nervt, aber wenn es hilft, unterstützen wir unsere Unternehmen natürlich gern.“
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com