Tarifeinigung zwischen VDZ und den Journalistengewerkschaften

Als Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden haben sich der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di darauf geeinigt, den seit Mitte 2018 geltenden Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften bis zum 31. August 2022 zu verlängern. In dieser Zeit erhalten die Redakteurinnen und Redakteure eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro brutto, die mit dem Märzgehalt auszuzahlen ist. Volontärinnen und Volontäre erhalten zum gleichen Zeitpunkt 500 Euro brutto als Einmalzahlung. Für im März 2022 Teilzeitbeschäftigte wird die Einmalzahlung anteilig ausgezahlt.

„Mit dieser Einigung haben die Tarifvertragsparteien bewiesen, dass sie auch im ungekündigten Tarifzustand zu konstruktiven Ergebnissen in der Lage sind“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte.

Der laufende Gehaltstarifvertrag sah zunächst eine dauerhafte Gehaltsanhebung um einheitlich 100 Euro im Monat vor sowie 16 Monate später eine zweite lineare Gehaltserhöhung von 2 Prozent. Unter dem Eindruck der Auswirkungen der Corona-Pandemie vereinbarten die Tarifvertragsparteien im Sommer 2020 einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag bis zum 31. Dezember 2021. Danach konnten bei nachgewiesenen Umsatzeinbußen im Wege freiwilliger Betriebsvereinbarungen tarifliche Ansprüche für bis zu 12 Monate reduziert werden, sofern gleichzeitig betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen wurden.

Die jetzt gefundene Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien. Daher wurde eine Erklärungsfrist bis zum 8. Februar 2022 vereinbart.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Markgrafenstrasse 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://www.vdz.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel