Impfpflicht ab März und Einschränkung der PCR-Tests

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, bei Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen ihrem Arbeitgeber bis 15. März einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Mit dieser sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Corona-Ansteckung geschützt werden. Alternativ gilt auch ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Betroffene aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt eine Missachtung der Impfpflicht als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Zudem werden PCR-Tests künftig auf Risikogruppen und Beschäftigte konzentriert, die die Gruppen betreuen und behandeln. Der Fokus liegt dabei auf vulnerablen Gruppen, Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen, in der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
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