djb begrüßt geplante Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung von § 219a StGB, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Hierdurch wird endlich die ungerechtfertigte Kriminalisierung von Ärzt*innen beseitigt. Gleichzeitig wird ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen beendet. Ihnen war es bislang kaum und nur mit der schwebenden Gefahr eines Strafverfahrens möglich, sachlich über die von ihnen angewendeten Methoden, Rahmenbedingungen und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Diese mit einer erheblichen Stigmatisierung verbundene Kriminalisierung hat zur signifikanten Verschlechterung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere beigetragen und ihre reproduktive Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt.

„Die Streichung der Vorschrift war lange überfällig.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Es ist ein erster Schritt getan, die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärzt*innen sowie die Stigmatisierung von ihnen und ungewollt Schwangeren zu beseitigen. Um die Situation von Schwangeren in Deutschland zufriedenstellend zu verbessern, verbleiben allerdings noch weitere Schritte.“ So entfällt zwar mit der Strafvorschrift eine Hürde für sachliche Informationen durch Ärzt*innen. Dennoch führen massive Anfeindungen durch fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen, etwa durch sogenannte Gehsteigbelästigungen, noch immer dazu, dass viele Ärzt*innen sich nicht auf offizielle Listen aufnehmen lassen oder davon absehen, selbst öffentlich auf ihren Websites über die angebotenen Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Zur Sicherstellung und Förderung der reproduktiven Selbstbestimmung muss die Informationslage weiter aktiv verbessert werden. Dazu gehört, Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und Beratungsstellen besser vor Anfeindungen zu schützen. Es gilt, die weiteren Ankündigungen des Koalitionsvertrags umzusetzen: die Möglichkeit der Online-Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Außerdem müssen die Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, besser geschützt werden und die Bundesländer ihren Versorgungsauftrag ernst nehmen. „Die Länder müssen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen sicherstellen. Davon sind aber einige Gebiete Deutschlands auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes weit entfernt.“, so Wersig.

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