Die Updatepflicht kommt
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Sonntag, Jun 16, 2024
„Das ist auch überfällig. Wenn Produkte beim Erwerb schon veraltet sind, ist das problematisch“, so Lassek. „Solchen und anderen Spielarten, mit denen die Lebensdauer von Produkten künstlich verkürzt wird, müssen wir auch aus ökologischen Gründen entgegenwirken. Digitale Wegwerfprodukte sind nicht mehr zeitgemäß.“ Längere Beweislastumkehr Ein weiteres Problem, das nicht nur für digitale Produkte gilt: Der Nachweis von Mängeln ist oft schwierig. Der Gesetzgeber hat daher eine sogenannte Beweislastumkehr vorgesehen. Im Rahmen dieser Umkehr müssen nicht Kundinnen und Kunden beweisen, dass ihr Produkt fehlerhaft ist – die Unternehmen selbst müssen beweisen, dass das Produkt mangelfrei ist. Bisher galt diese Umkehr nur in den ersten sechs Monaten nach Kauf. Künftig werden daraus zwölf Monate. „Auch das stärkt die Gewährleistungsrechte massiv“, so Lassek.
Die neuen Normen gehen auf europäische Richtlinien zurück, die der deutsche Gesetzgeber nun umzusetzen hatte. „Aus Europa kommt aus unserer Sicht einmal mehr ein guter Impuls für den Verbraucherschutz“, sagt Lassek.
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