Wechsel in der VRN-Geschäftsführung ab 2023

Der Vorsitzende des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim Christian Specht, gab heute in der Verbandsversammlung des ZRN die Entscheidung des Verwaltungsrates bekannt, dass Dr. Michael Winnes zum neuen Geschäftsführer der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) zum 01. Januar 2023 bestellt wird.

Dr. Winnes folgt damit auf Volkhard Malik, der seit 2012 Geschäftsführer des VRN ist und Ende nächsten Jahres in den Ruhestand geht.

Als ausgewiesener Verkehrsexperte, vor allem in Bezug auf die Gestaltung des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und die bundesweite Umsetzung verschiedener Vorgaben der EU, hat sich der Jurist Dr. Winnes in der Branche auch über die Kurpfalz hinaus einen Namen gemacht.

Der VRN setzt damit in krisenhaften Zeiten auf Kontinuität und Erfahrung. Dr. Winnes ist seit 2004 Justitiar des VRN und verantwortet als Geschäftsbereichsleiter die Finanzierung und Bestellung des Verbundverkehrs. Von 2005 bis 2012 war er in Personalunion als Justitiar des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd mitverantwortlich für die Ausschreibung des regionalen Schienenverkehrs in der Pfalz. Durch diese Tätigkeiten ist er in der Metropolregion bereits sehr gut vernetzt und mit den unterschiedlichen Anforderungen an den ÖPNV rechts und links des Rheins wohlvertraut.

Als wichtigste Herausforderungen der Verkehrswende sieht er den Ausbau des regionalen Schienennetzes, die weitere Digitalisierung des Vertriebs, die Elektrifizierung weiterer Nebenstrecken, den Ausbau des Regionalbusnetzes sowie die intelligente Vernetzung von Linienverkehr und flexiblen Angeboten im ländlichen Raum an.

Die VRN GmbH organisiert für alle Städte und Landkreise im Verbundgebiet als Vergabestelle den Busverkehr. Im Kreis Bergstraße bestellt sie als lokale Nahverkehrsgesellschaft zusätzlich den Schienenpersonennahverkehr. Als gemeinsame Planungsinstanz der Kommunen und der drei Bundesländer sorgt der VRN dafür, dass die Landes- und Kreisgrenzen im ÖPNV der Region keine Brüche erzeugen. Der VRN regelt im Interesse der Fahrgäste den gemeinsamen VRN-Tarif und sorgt für eine verbundweit einheitliche Fahrgastinformation.

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