Höhere Vergütung für Ergotherapie

Gute Nachrichten für alle Ergotherapeutinnen und –therapeuten: Die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen steigt um 5,85 Prozent. Dies hat die Schiedsstelle in ihrer Sitzung am 15.12.2021 festgelegt. Zusätzlich gibt es vom 1.1.2022 bis 30.9.2022 einen befristeten Zuschlag von 11,7 Prozent auf die bislang geltende Vergütung. Der Hintergrund: Die neue Vergütung hätte bereits im Frühjahr feststehen sollen. Dass die Verhandlungen so lange gedauert haben, soll jedoch nicht zulasten der Therapeutinnen und Therapeuten gehen. Deshalb erfolgt als Ausgleich der temporäre Zuschlag. Ab 1.10.2022 gilt dann die um 5,85 Prozent höhere Vergütung. Die Vereinbarungen treten zum 1.1.2022 in Kraft.

“Ich bin froh über das Ergebnis, denn mit dem neuen Vertrag herrscht nach langen Verhandlungen endlich Klarheit und Planungssicherheit für alle Ergotherapeutinnen und –therapeuten in Deutschland. Jetzt ist der Weg frei für die Verhandlung der Videotherapie, die wir so schnell wie möglich angehen wollen”, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Die vertraglichen Inhalte neben der Vergütung konnten Ergotherapie-Verbände und GKV-Spitzenverband bereits vor der gestrigen Schiedsstellen-Sitzung überwiegend im Konsens vereinbaren. Künftig profitieren die Ergotherapeutinnen und –therapeuten beispielsweise davon, dass neben den Regelleistungszeiten auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation klar vertraglich geregelt sind und entsprechend vergütet werden. Die Zulassungsempfehlungen wurden auf drei Seiten reduziert und damit entbürokratisiert. So ist nun ein Webstuhl als Teil der Praxisausstattung keine Voraussetzung mehr für die Zulassung. Fortbildungen sind in einer eigenen Anlage des Vertrags geregelt und und künftig auch digital möglich.

Der Vertrag sorgt nicht nur für eine höhere Vergütung und generelle Klarheit für die Ergotherapie. Jetzt ist auch der Weg frei für weitere wichtige Verhandlungen in diesem Bereich der Heilmittel-Versorgung: Als nächstes sollen die Rahmenbedingungen für die Videotherapie verhandelt werden. Noch bis Ende März 2022 gelten für die Ergotherapie Corona-Sonderregeln, die Videotherapie temporär ermöglichen. Das Ziel ist ein fließender Übergang dieser sowohl bei den Patientinnen und Patienten als auch den Therapeutinnen und Therapeuten beliebten Form der Therapie in die regelhafte Versorgung. Stefanie Stoff-Ahnis: “Ich hoffe sehr, dass die dafür notwendigen Verhandlungen noch in diesem Jahr geführt werden können. Der GKV-Spitzenverband steht dafür gerne bereit.”

Der neue Vertrag, die Anlagen und der zugehörige Fragenkatalog werden hier veröffentlicht, sobald der Beschluss der Schiedsstelle vorliegt.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206288-0
Telefax: +49 (30) 206288-88
http://www.gkv-spitzenverband.de

Ansprechpartner:
Florian Lanz
Leiter des Stabsbereichs Kommunikation, Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206288-4200
Fax: +49 (30) 206288-84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
Simone Bertele
Sekretärin
Telefon: +49 (30) 206288-4201
Fax: +49 (30) 206288-84201
E-Mail: Simone.Bertele@gkv-spitzenverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel