Vogler: „Impfpflicht muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden“

„Oberstes Ziel der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist es, die uns Anvertrauten zu schützen. Hierin liegt eine besondere Verantwortung der gesamten Gesellschaft“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).

„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Empfehlung des Deutschen Ethikrates zur Prüfung einer Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden. Es ist richtig, dass der Deutsche Ethikrat damit auf die gesamtgesellschaftliche Beantwortung der Frage einer Impfpflicht eingeht. Die isolierte, verkürzte Debatte um die Impfpflicht einer einzelnen Gruppe, die der Pflegenden, ist somit vom Tisch.

Allerdings darf die Aufzählung der vom Ethikrat genannten Berufsgruppen längst nicht abschließend sein. Es muss geklärt werden, nach welchen eindeutigen Kriterien eine mögliche Auswahl von Berufsgruppen bzw. der in diesen Bereichen Beschäftigten erfolgt. Die Kriterien müssen nachvollziehbar und juristisch sauber definiert sein.

Zum Schutz der uns anvertrauten, besonders vom Virus gefährdeten Menschen, wird zudem eine klare, einheitliche Gesetzgebung benötigt. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, hier mit den geforderten eindeutigen Regelungen klare Verhältnisse zu schaffen. Die dabei diskutierten Sorgen um negative Konsequenzen einer solchen Maßnahme müssen dabei mit einbezogen werden.

Es muss deutlich werden, dass bei der Bekämpfung der Pandemie zwischen der individuellen Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Gesamtbevölkerung abzuwägen ist. Festzuhalten ist, dass es bei der Diskussion um eine Impfpflicht nicht einzig um die Profession Pflege, sondern vielmehr um das Gesamtinteresse der Bevölkerung geht.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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