„Notwendig aber nicht hinreichend“

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich unter Vorsitz des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek für eine stärkere Regulierung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) ausgesprochen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt die Beschlüsse, hält sie aber für nicht ausreichend.

Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:

„Wir teilen die Auffassung der Gesundheitsminister, dass die wachsenden Versorgungsanteile von MVZ in der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung zu versorgungsfeindlichen Monopolstrukturen führen können. Leidtragende dieser Entwicklung wären vor allem die Patienten. Zahnmedizinische MVZ konzentrieren sich vor allem auf die städtischen Ballungsräume und leisten keinen nennenswerten Beitrag für den Erhalt einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung. Diese wird in Bayern bislang vor allem durch Einzelpraxen und kleiner Gemeinschaftspraxen sichergestellt. Wir brauchen deshalb dringend strengere Regeln für MVZ. Medizin und Zahnmedizin dürfen nicht zum Spielball internationaler Investoren werden, die in erster Linie hohe Renditen im Blick haben. Die Beschlüsse der GMK weisen in die richtige Richtung. Sie sind notwendig aber nicht hinreichend. Gründung und Betrieb eines MVZ sollten ausschließlich Ärzten und Zahnärzten gestattet sein, so wie dies auch bei Anwaltskanzleien der Fall ist.“

Dr. Rüdiger Schott, Stv. Vorsitzender des Vorstands der KZVB:

„Die Gesundheitsminister fordern zu Recht mehr Transparenz und eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild eines MVZ. Doch das wird nicht ausreichen, um den weiteren Vormarsch der MVZ zu stoppen. Wir brauchen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Vorschläge der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstverwaltung aufgreift, um eine weitere Industrialisierung der Patientenversorgung zu verhindern. Aktuell beobachten wir einen Konzentrationsprozess, der sich nachteilig auf die Versorgung in strukturschwachen Regionen auswirkt.“

Dr. Manfred Kinner, Mitglied des Vorstands der KZVB:

„Es ist ein Trugschluss, dass sich durch den aktuellen Konzentrationsprozess die Kosten im Gesundheitssystem senken lassen. Abrechnungszahlen der KZVB belegen, dass MVZ pro Fall deutlich mehr abrechnen als eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis. Offensichtlich steht die Rendite an erster Stelle. Auch deshalb sollte der Gesetzgeber die Regeln für investorenfinanzierte MVZ umgehend verschärfen.“            

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