Neue Gesetzliche Grundlage: Ab Mittwoch (24.11.21) gilt 3 G im Öffentlichen Nahverkehr

Gemäß der neuen Gesetzeslage gilt im Öffentlichen Personennahverkehr vom 24. November 2021 an die 3-G-Regelung. Das heißt, dass man als Fahrgast in Stadtbahn, Bus oder Regionalzug auf Verlangen mittels gültigem Nachweis belegen können muss, dass man vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Erkankung genesen ist. Auf wen dies nicht zutrifft, der muss eine zeitlich gültige, zertifizierte Testbescheinigung vorweisen können. Seitens der Freiburger Verkehrs AG (VAG) und der dafür zuständigen Behörden wird dies stichprobenweise überprüft werden.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.

Prinzipiell unterstützt die Freiburger Verkehrs AG (VAG) alle Maßnahmen, die dabei helfen, den Verlauf der Pandemie abzuflachen.

Die Pflicht des Tragens einer FFP2-Masken oder einer medizinischen Mund-Nasen-Maske ist davon unberührt und gilt weiterhin. Viele nationale und internationale Studien zeigen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel keinesfalls als Ansteckungsschwerpunkte gelten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Fahrgäste sich sehr diszipliniert an die Maskenpflicht halten und ein permanenter Luftaustausch mittels an jeder Haltestelle geöffneten Türen und durch die Belüftungs- und Klimaanlagen in den Fahrzeugen, gewährleistet ist.

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