Lebewohl Papiervertrag: Wie die QES den Ratenkauf im Geschäft vereinfacht

Alle Jahre wieder: Seit etwa zehn Jahren findet Black Friday, herübergeschwappt aus den USA, auch in Deutschland immer Ende November statt und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Weihnachtsgeschenke genauso wie größere Anschaffungen kostengünstiger zu erwerben. Gerade bei Letzteren nutzen Käufer gerne die Option, den Preis in mehreren Raten zu begleichen. Wer den Kauf im Ladengeschäft tätigt, sollte dafür allerdings genügend Zeit einplanen, denn vielerorts wird der Prozess dabei noch analog – sprich mit Stift und Papier – abgewickelt. Wie er sich für Käufer und Verkäufer schneller und einfacher gestalten lässt, erklärt Mario Voge, Lead Strategic Growth Manager Europe bei Swisscom Trust Services.

Der Chipknappheit und weiteren Engpässen in den Lieferketten zum Trotz wird der Black Friday Käufern auch in diesem Jahr wieder attraktive Angebote bieten. Inzwischen beteiligt sich nicht nur der Online-Handel an der vorweihnachtlichen Rabattaktion, sondern auch viele Geschäfte in den Städten. Besonders beliebt sind dabei die neuesten Elektrogeräte und -gadgets, genau wie Haushaltsgeräte oder besondere Schmuckstücke. Dabei können Verbraucher, die den reduzierten Preis nicht sofort vollständig zahlen können oder wollen, in vielen Geschäften von der Möglichkeit einer Ratenzahlung Gebrauch machen.

Schriftformerfordernis als Knackpunkt

Was online mit wenigen Klicks erledigt ist, gestaltet sich im Ladengeschäft allerdings oft aufwendiger, denn der Händler benötigt eine eigenhändige Unterschrift auf dem Vertrag über den Ratenkauf. Das heißt, der Verkäufer muss ihn zunächst mit den richtigen Daten füllen, dann ausdrucken und dem Kunden vorlegen und, nachdem dieser den Vertrag geprüft und unterschrieben hat, kopieren und ein Exemplar dem Kunden aushändigen. Dies nimmt nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern hält Verkäufer auch davon ab, andere Kunden zu beraten. Mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der händischen Unterschrift in vielen Fällen gleichgestellt ist, lässt sich dieser Prozess jedoch für alle Beteiligten schneller, bequemer und einfacher umsetzen.

Der Kunde benötigt seinen Personalausweis oder den Reisepass, um seine Identität nachzuweisen und sein Handy für die Registrierung einer zwei-Faktor Authentisierungsmethode "2FA-Methode" (etwa per SMS oder zugelassene 2FA-App). Sobald er identifiziert und registriert ist, kann er Verträge digital mit einer QES signieren. Statt in Papierform, kann der Kunde den Vertrag direkt auf einem Tablet lesen und wird dann über einen sogenannten Signaturrequest auf seinem Handy aufgefordert, seine Willensbekundung zur Signaturerstellung zu geben und damit den Ratenzahlungsvertrag zu unterzeichnen. Alles ohne Papier oder Stift, jederzeit und von überall.

Die Vorteile vom Online-Handel im Geschäft ausspielen

Für den Kunden bedeutet das mehr Sicherheit als beim herkömmlichen Vertragsabschluss auf Papier. Nicht nur erfüllt eine QES gemäß BGB § 126 die schriftliche Form, sondern sie lässt sich auch leichter nachverfolgen und hat den Vorteil der Langzeitbeweisfähigkeit. Zudem erhält er seine Kopie des Vertrags direkt per Mail in sein Postfach und nicht mehr auf Papier – bei letzterem besteht immer das Risiko, das es in irgendeiner Form Schaden nimmt, unleserlich wird oder sogar versehentlich entsorgt wird. Gleichzeitig braucht er mit Handy und Ausweis nur zwei Gegenstände, die die meisten in der Regel heute jederzeit dabeihaben.

Händler können den Vertragsabschluss auf wenige Minuten reduzieren, da ihre Verkäufer nicht mehr ständig vom Verkaufsraum zum Drucken und Kopieren ins Hinterzimmer laufen müssen. Sie sorgen so auch dafür, dass Kunden den Prozess nicht genervt abbrechen. Für kleine Händler mit nur wenigen Kunden am Tag ist eine solche Lösung zwar nicht unbedingt notwendig, für mittelständische Händler und Handelsgruppen ist sie aber auf jeden Fall geeignet. Zumal der Prozess nicht auf die Vereinbarung von Ratenzahlungen beschränkt ist, sondern sich beliebig auch auf andere Anwendungsfälle ausdehnen lässt, etwa den Abschluss eines Mobilfunkvertrags. Damit können Händler im Geschäft ihren Kunden jetzt dasselbe Level an Convenience anbieten, das bislang nur online möglich war.

Über die Swisscom Trust Services AG

Swisscom Trust Services AG ist der einzige europäische Anbieter, der eine qualifizierte elektronische Signatur in den Rechtsräumen EU (eIDAS Signaturverordnung) und Schweiz (ZertES Signaturgesetz) zur Verfügung stellt. Als führender Anbieter von Vertrauensdiensten in Europa ermöglicht Swisscom Trust Services seinen Partnern und Endkunden, innovative Geschäftsmodelle umzusetzen, durch die Bereitstellung identitätsbasierter Services, die ohne Medienbruch komplett digital ablaufen können. Der Signing Service erlaubt Partnern und Endkunden eine unkomplizierte Erweiterung der eigenen Business-Lösungen um eine elektronische Signatur unter Berücksichtigung branchenspezifischer Anforderungen und Compliance-Vorschriften. Dadurch entstehen Möglichkeiten, Prozesse rechtskonform zu digitalisieren, die bisher noch auf Papier erledigt werden mussten. Dabei kann es um die Unterzeichnung verschiedener Verträge gehen (beispielsweise einen Arbeitsvertrag), den Abschluss einer Versicherung, Bankgeschäfte (Kontoeröffnung, Kreditantrag) oder das Abzeichnen von Protokollen. Der Smart Registration Service ist die zentrale Komponente für Identifikation und Registrierung von Nutzern. Verschiedene Identifikationsmethoden (SRS Video, SRS Bank, SRS Direct oder SRS eID) werden in einem Service gebündelt und erlauben die einfache rechtskonforme Identifikation für elektronische Signaturen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swisscom Trust Services AG
Konradstrasse 12
CH8005 Zürich
http://trustservices.swisscom.com/

Ansprechpartner:
Sandra Drossel-Bück
Hotwire für Swisscom Trust Services
Telefon: +49 (151) 17341-123
E-Mail: SwisscomDE@hotwireglobal.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel