Integrierte Infrastrukturplanung zentral für ein klimaneutrales Energiesystem

Eine integrierte Planung der verschiedenen Energieinfrastrukturen ist unerlässlich für ein klimaneutrales Energiesystem. Deshalb schlägt die dena die Einführung eines Systementwicklungsplans vor, der den Netzentwicklungsplänen Strom und Gas vorangestellt ist. Die Methodik eines solchen Systementwicklungsplanes konnte in Zusammenarbeit mit dem BMWi-geförderten Forschungsprojekt der Langfristszenarien 3 und dem Stakholderdialog der dena-Netzstudie III nun erstmals getestet werden. Durch die Betrachtung von drei Szenarien und die darauf aufbauenden Diskussionen im Partnerkreis der dena-Netzstudie III konnten für die Energieinfrastruktur zentrale Entwicklungen identifiziert, Planungsprämissen abgeleitet und dringende Handlungsbedarfe festgestellt werden. Diese Ergebnisse wurden heute im Rahmen eines Zwischenberichts der dena-Netzstudie III detailliert veröffentlicht.

„Eine enge Abstimmung zwischen den Infrastrukturen für Strom, Gas und Wasserstoff und auf lokaler Ebene für Wärme ist zentral für eine bedarfsgerechte und effiziente Netzentwicklung. Der Diskussionsprozess mit Unternehmen, Verbänden und Politik im Rahmen der dena-Netzstudie III hat das Potenzial eines Systementwicklungsplans und den großen Mehrwert der Einbeziehung der verschiedenen Stakeholderperspektiven für die integrierte Infrastrukturplanung deutlich gemacht. Ein Systementwicklungsplan als Grundlage der Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne sollte deshalb im Rahmen des geplanten Klimaschutz-Sofortprogramms der kommenden Bundesregierung im Energiewirtschaftsgesetzes festgeschrieben werden,“ sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der dena.

Ein vollständiger Systementwicklungsplan, der in einem partizipativen, politisch legitimierten Prozess auch konsistente quantitative Eckpunkte für die Netzentwicklungspläne festlegt, sollte in Zukunft die Basis für die Netzentwicklungspläne sein. Gemeinsame Eckpunkte für die Planung der verschiedenen Infrastrukturen, die sich in einem Systementwicklungsplan ermitteln lassen, sind z.B. Elektrolyseur-Kapazitäten und Backup-Kraftwerke sowie ihre Standorte ebenso wie das zu erwartende Angebot und die Nachfrage nach den verschiedenen Energieträgern.

Folgende zentral zu erwartende Entwicklungen, Planungsprämissen für Infrastrukturbetreiber und nötige politische Richtungsentscheidungen konnten im Rahmen einer umfangreichen Pilotierung des Systementwicklungsplans im Zwischenbericht der dena-Netzstudie III bereits identifiziert werden.

Im Stromnetz wird der Ausbaubedarf der Übertragungsnetze und der Verteilnetze weiterhin hoch sein. Diese Bedarfe ergeben sich aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der fortschreitenden Elektrifizierung im Verkehr,  bei der Wärmebereitstellung und in der Industrie. Flexibilitätspotenziale auf allen Netzebenen müssen gehoben und die Digitalisierung der Netze vorangetrieben werden, um zusätzliche Netzausbaubedarfe zu reduzieren. Dafür müssen die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Außerdem sollten Anreize für eine netzorientierte Allokation von Elektrolyseuren und von Backup-Kraftwerken gesetzt werden.

Die Rolle der Gasnetze wird sich durch die perspektivische Abkehr von fossilem Erdgas stark wandeln. Ein Teil des bestehenden Gasnetzes kann zu einem Wasserstoff-Startnetz umgewidmet werden, das zunächst zur Versorgung der Industrie mit Wasserstoff benötigt wird und Industriezentren mit Erzeugungs- und Speicherzentren sowie Importrouten verbindet. Die zukünftige Rolle klimaneutraler Gase insbesondere für die Wärmebereitstellung ist aktuell noch unklar. Aufgrund der langen Investitionszyklen im Gebäudebereich einerseits und der noch vorhandenen Unsicherheiten mit Blick auf den Hochlauf anderer Technologien und der damit verbundenen Erreichbarkeit der Klimaziele insgesamt bedürfen die hier anstehenden politischen Richtungsentscheidungen noch genauerer Analyse und Zeit. Da langfristig auch Stilllegungen insbesondere von Gasverteilnetzen nicht ausgeschlossen sind, muss zeitnah über die damit verbundenen Konsequenzen nachgedacht und ein rechtlicher und organisatorischer Rahmen dafür geschaffen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 66777-0
Telefax: +49 (30) 66777-699
http://www.dena.de

Ansprechpartner:
Sebastian Boie
Stellv. Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 66777-168
Fax: +49 (30) 66777-699
E-Mail: boie@dena.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel