Deutscher Pflegerat fordert Steuerfreibetrag von 18.000 Euro für die Profession Pflege

„Alle bisherigen Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels in der Pflege sind lediglich Symptombehandlungen anstatt an die tatsächlichen Ursachen heranzugehen“, hat Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hingewiesen.

„Der Deutsche Pflegerat fordert in einem 4-Punkte-Papier sofortige Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels in der Pflege. Wir sind zuversichtlich, dass diese vier Punkte dazu führen werden, private Lebensmodelle in einen besseren Einklang mit dem Arbeiten in der Pflege zu bringen. Und diese Arbeit attraktiver zu gestalten. Dann sind wieder mehr Menschen bereit, in der Pflege zu arbeiten und auch im Beruf zu bleiben.

Erstens müssen die professionell Pflegenden, die direkt an den Patient*innen und Pflegebedürftigen arbeiten, rückwirkend für das Jahr 2021 bis zum Ende des Pflegenotstands wesentliche Steuervergünstigungen in Form eines Steuerfreibetrags von jährlich 18.000 Euro erhalten. Das Instrument ist direkt umsetzbar und führt sofort zu mehr Gehalt. Es ist ein unmittelbarer Anreiz, ohne finanzielle Belastung für die Kostenträger, Patienten und Pflegebedürftigen. Lohn- und Tarifverhandlungen sind dafür nicht nötig.

Zweitens benötigt der Pflege- und Gesundheitsbereich im Sinne einer wirksamen Work-Life-Balance und einer personalorientierten Wertschätzung neue Instrumente einer gerechten und zugleich refinanzierten Lohn- und Zuschlagsfindung.

Notwendig ist ein wesentlich höherer finanzieller Ausgleich für die schlechten, ungünstigen Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen. Weit über tarifliche Regelungen hinausgehende Zuschläge für Spätdienst und Nachtarbeit sowie für die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen müssen refinanziert werden. Dieser Zuschlag sollte 100 bis 150 Prozent betragen. Warum kann es nicht Mitarbeiter geben, die ausschließlich am Wochenende arbeiten und für diese „schlechten Zeiten“ besonders gut bezahlt werden? Das entlastet andere professionell Pflegende und deren Familien.

Drittens ist der Gesetzgeber gefordert, für innovative Projekte, deren Löhne deutlich über bestehende Tarifverträge hinausgehen, die Finanzierung sicherzustellen.

Viertens müssen gleichzeitig die bereits bestehenden Personalbemessungsinstrumente im Krankenhausbereich und in der Langzeitpflege sofort vollumfänglich umgesetzt werden. Das dient dem Personalaufbau und zeigt Vertrauen und Wertschätzung.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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