Ab Montag 3G in allen AOK PLUS-Filialen

AOK-PLUS-Versicherten stehen weiterhin die umfänglichen Beratungsangebote in den Filialen in Sachsen und Thüringen zu Verfügung. Ab 29. November gilt jedoch für Besuche in allen Kundencentern die 3G-Zutrittsregel. Geimpfte und Genesene müssen beim Betreten den entsprechenden Nachweis vorzeigen.

Ungeimpfte Kundinnen und Kunden werden um eine Terminvereinbarung online unter https://plus.aok.de/termin gebeten. Ebenso können Termine telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1059000 reserviert werden. Sie erhalten Zutritt zu den Filialen nur nach Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Negativtests.

Unter AOK vor Ort | AOK – Die Gesundheitskasse (https://www.aok.de/…) finden Versicherte alle konkreten Informationen zur Filiale in ihrer Region. In der Online-Geschäftsstelle können Versicherte ganz unkompliziert Anliegen, wie Kinderkrankengeld beantragen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen oder Anträge auf Mutterschaftsgeld einreichen und erledigen. Eine Registrierung ist unter AOK PLUS – Ihre Online-Filiale – Immer für mich da! (https://plus.meine.aok.de/) möglich. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
Telefon: +49 (800) 1059011144
Telefax: +49 (1802) 471001
http://www.aokplus-online.de

Ansprechpartner:
Hannelore Strobel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 4946-11144
E-Mail: hannelore.strobel@plus.aok.de
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