Seit Schulstart fast 20.000 Neueintritte von Grundschulkindern in Bayerns Sportvereinen

Der Sport von Kindern kommt wieder in Schwung. Seit dem Schulstart am 14. September wurden bis zum heutigen 29. Oktober 2021 insgesamt 19.607 Neueintritte von Grundschulkindern in die bayerischen Sportvereine gemeldet. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum der Vorjahre registrierte der BLSV 11.695 (Jahr 2019) bzw. 7.363 (Jahr 2020) neu angemeldete Grundschulkinder.

Einen Grund für diese positive Entwicklung sieht der BLSV auch im Gutscheinprogramm „Mach mit – Sei fit“ des Freistaats Bayern, mit dem der Vereinsneueintritt von Schülerinnen und Schülern der 1. bis 4. Klassen mit 30 Euro bezuschusst wirdSeit dem 6. Oktober ist es den Vereinen möglich, die Gutscheinabwicklung über BLSVdigital vorzunehmen – und seit diesem Zeitpunkt sind beim BLSV bereits mehrere Tausend Gutscheine eingegangen. Noch knapp ein ganzes Jahr (bis 13. September 2022) ist es für die Vereine möglich, die Gutscheine der neu eingetretenen Kinder über den BLSV rückerstatten zu lassen.   

Zahlen, die Hoffnung machen 

BLSV-Präsident Jörg Ammon sagt: „Das große Ziel war und ist, Kinder nach der Corona-Pandemie wieder in Sport und Bewegung zu bringen. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich die Kinder wieder gerne bewegen und Sport treiben wollen. Das läuft am besten gemeinsam im Sportverein. Wir sind davon überzeugt, dass sich die positive Entwicklung weiter fortsetzt und dass viele Kinder den Weg in die Sportvereine finden. Einen positiven Beitrag leistet dabei auch das Gutscheinprogramm des Freistaats. Das wird uns von vielen bayerischen Sportvereinen bestätigt, die von der Aktion begeistert sind. Wir hoffen sehr, dass das Gutscheinprogramm weiterhin gut läuft und viele Kinder und Jugendliche motiviert, in einen Sportverein einzutreten, sich dort viel zu bewegen und so fit und gesund zu bleiben.“

Appell aus der Vereinslandschaft: Chance nutzen!

Positive Effekte der Gutscheinkampagne betont auch der Vorstandsvorsitzende des Post-SV Nürnberg, Andreas Neugebauer: „Die Gutscheinaktion der Bayerischen Staatsregierung ist sehr zu begrüßen. Man sieht, dass der Sport in der Politik Gehör gefunden hat und dass der Freistaat bereit ist, den Sport auch finanziell tatkräftig zu unterstützen. Jetzt liegt es an den Vereinen, diese Chance bestmöglich zu nutzen. Bei uns wurden bis heute bereits rund 80 Gutscheine für Vereinsneueintritte und 50 Gutscheine für das Seepferdchen eingereicht. Das ist ein sehr guter Start. Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass die Politik weiterhin auf die Gutscheine aufmerksam macht und die Aktion dauerhaft bewirbt – denn schließlich gelten die Gutscheine noch bis Mitte September 2022.“

Nicht nur Großsportvereine wie der Post-SV Nürnberg, auch kleinere Vereine profitieren vom Gutscheinprogramm. Thomas Roßner vom 1. FC Waldstein, einem Verein aus Oberfranken mit knapp 600 Mitgliedern, sagt: „Nach dem langen Lockdown kam die Gutscheinaktion der Bayerischen Staatsregierung zum idealen Zeitpunkt. Bewegungsangebote für Kinder- und

Jugendliche sind uns im Verein generell sehr wichtig, unsere engagierten Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben diese Steilvorlage daher gerne aufgenommen. Bei uns wurden schon in den ersten Tagen 30 Vereinsgutscheine und 24 Gutscheine für das Seepferdchen abgegeben. Damit sich der positive Trend weiter fortsetzt, bewerben wir das Programm über Flyer, Aushänge und die lokalen Medien in unserem Umfeld.“

Werner Fichtner vom Taekwondo- und Allkampf-Club Inntal, einem Verein mit rund 150 Mitgliedern aus Oberbayern, ergänzt: „Die Gutscheinaktion des Freistaats hat bei uns sehr gut eingeschlagen. Insgesamt wurden rund 30 Gutscheine eingereicht, für unseren Verein ist das ein enormer Mitgliederzuwachs. Ich denke, dass die Staatsregierung hier eine sehr gute Entscheidung getroffen hat. Einerseits wird aktiv etwas gegen den erschreckenden Bewegungsmangel während des Corona-Lockdowns unternommen, andererseits werden Eltern spürbar finanziell entlastet. Für uns bedeutet das, dass wir noch mehr Trainer und Jugendleiter ausbilden werden, um die Kinder entsprechend betreuen zu können. Mein Fazit: Das Gutscheinprogramm kommt wirklich gut an – die Gesundheit unserer Kinder wird es uns danken.“

Einfache und unbürokratische Abwicklung über BLSVdigital

In Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) kümmert sich der BLSV um die Rückerstattung der Gutscheine an die bayerischen Sportvereine – einfach und unbürokratisch über die Online-Plattform BLSVdigital.

Neben dem Vereinsneueintritt bezuschusst der Freistaat auch das Ablegen des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“ der Vorschulkinder und Erstklässlerinnen und Erstklässler mit 50 Euro. Wichtig: Sowohl das Gutscheinprogramm für Vereinsneueintritte als auch für das „Seepferdchen“ laufen das gesamte Schuljahr 2021/22, d.h. bis 13. September 2022.

Alle Informationen und FAQs gibt es auf der Website unter www.blsv.de/gutscheine. Darüber hinaus gibt es auf dieser Landingpage weitere Marketingmaterialien wie Plakate zum Aushang im Sportverein, Text- und Bildvorlagen für Kommunikationsmaßnahmen im Verein (Social Media, Website, Pressemitteilungen etc.). Außerdem steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für alle Rückfragen zur Verfügung.v

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Telefon: +49 (89) 15702-0
Telefax: +49 (89) 15702-444
http://www.blsv.de

Ansprechpartner:
Stabsstelle Verbandskommunikation
E-Mail: presse@blsv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel