Schüler*innen müssen bei TUP-Veranstaltungen in den Herbstferien 3G-Nachweis vorlegen

Während der anstehenden Herbstferien (11. bis 24. Oktober) hält die Theater und Philharmonie Essen (TUP) für Kinder und Jugendliche ein attraktives Programm bereit. Für diesen Zeitraum ist zu beachten, dass aufgrund der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung für Schüler*innen der Besuch einer Veranstaltung nur gegen Vorlage eines 3G-Nachweises möglich ist – sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein, wobei der negative Schnell- oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, steht einem Besuch nichts mehr im Wege: Eine Teilnahme am Workshop „Rebellion in Tönen“ vom 12. bis 14. Oktober in der Philharmonie Essen ist dann ebenso möglich wie ein Besuch der Premiere der Wiederaufnahme von „Der Zauberer von Oz“ am 23. Oktober im Grillo-Theater oder der Premiere des Kinderstücks „Der Mann, der eine Blume sein wollte“ am 24. Oktober in der Casa. Auch beim Besuch aller anderen Vorstellungen und Konzerte in einer der TUP-Spielstätten ist die Vorlage eines 3G-Nachweises notwendig.

Außerhalb der Ferienzeit gelten Schüler*innen schon aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind grundsätzlich ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

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