Reiseveranstalter muss Kosten für Klassenfahrt erstatten

Wird eine Klassenfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter nach Auskunft der ARAG Experten die kompletten Reisekosten erstatten. In einem konkreten Fall wurde eine Reise nach Liverpool drei Tage vor Reisebeginn abgesagt, weil sich die Pandemie-Lage in England zwischenzeitlich verschlechtert hatte. Der Reiseveranstalter umging die Erstattung in erster Instanz erfolgreich. Die Begründung: Die Reise wurde von der Stiftung, zu der die Schule gehört, storniert. Vertragspartner sei nach Ansicht des Veranstalters jedoch die Klassenlehrerin bzw. die Schüler und Eltern, in deren Namen die Lehrerin die Reise gebucht hatte. Doch das ließen die Richter in nächster Instanz nicht gelten und wiesen auf die Korrespondenz und die Umstände der Vertragsabwicklung hin, woraus klar hervorgehe, dass die Lehrerin im Namen der Stiftung gehandelt hatte. Statt der zunächst erstatteten 1.000 Euro musste der Reiseveranstalter daraufhin den vollständigen Reisepreis von fast 10.000 Euro zurückzahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 22 U 33/21).

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