DGB Sachsen fordert Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Der Vorsitzende des DGB Sachsen Markus Schlimbach hat angesichts des gestrigen Urteils des Bundesarbeitsgerichts eine schnelle Reform der Minijobs und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angemahnt.

„Das Urteil hat erneut gezeigt, dass Minijobs nicht krisenfest sind. Während der Pandemie wurden die geringfügig Beschäftigten auf die Straße gesetzt und hatten weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld, noch auf Arbeitslosengeld. Das Modell der Beschäftigung ohne soziale Absicherung muss endlich ausgedient haben“, sagte Schlimbach.

Ende März 2021 gab es in Sachsen nach aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit 201.139 geringfügig Beschäftigte. Das waren 17.938 weniger als im März 2019, also im gleichen Monat vor der Pandemie. Besonders vom Rückgang betroffen waren Frauen mit 12.621. Bei den Branchen ist das Gastgewerbe mit einem Rückgang von 7.827 besonders betroffen.

„Eine Lehre der letzten Monate muss sein, jetzt endlich alle Minijobs sozialversicherungspflichtig zu machen. Minijobs bieten den Beschäftigten keinen Schutz, sondern nur Niedriglöhne und soziale Unsicherheit und führen geradewegs in die Altersarmut“, sagte Schlimbach.

Dies sei auch mit Blick auf die Fachkräfteentwicklung in Sachsen dringend notwendig. Über 73% der Minijobberinnen und Minijobber in Sachsen verfügen über einen anerkannten Berufsabschluss oder akademischen Abschluss.

„Mit unsicheren Billigjobs können Fachkräfte weder gewonnen, noch gehalten werden. Dass sich Beschäftigte in den letzten Monaten besser bezahlte und abgesicherte Jobs gesucht haben, ist folgerichtig. Das gilt vor allem auch für die Gastronomie, die über Personalmangel jammert. Mit Niedriglöhnen, schlechten Arbeitsbedingungen und Minijobs wird kein Unternehmen den Wettbewerb um die Köpfe in Sachsen gewinnen“, sagte Schlimbach.

Anmerkung zu den Daten:

Die Daten der Bundesagentur für Arbeit für Ende März 2021 wurden am 11.10.2021 veröffentlicht. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist nicht sinnvoll, da im März 2020 bereits Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie in Kraft waren. Daher Vergleich mit März 2019.

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