VfL plant mit Vollauslastung der SCHWALBE arena bei Bundesliga-Heimspielen

Die Vorfreude beim VfL Gummersbach auf den Start in die Saison 2021/22 steigt. Neben der Aussicht auf eine sportlich höchst attraktive und spannende Spielzeit in der 2. HBL liegt das vor allem an der bevorstehenden Fanrückkehr in die SCHWALBE arena zu den Heimspielen der Oberbergischen. Auf Basis der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW darf der VfL Gummersbach unter den nachstehend aufgeführten Auflagen bereits am ersten Spieltag am 14. September um 19 Uhr gegen den VfL Lübeck-Schwartau mit der Vollauslastung seiner Spielstätte planen. „Wir freuen uns natürlich unheimlich nach über anderthalb Jahren die SCHWALBE arena endlich wieder vollmachen zu dürfen. Wenn ich ehrlich bin, kann ich mir das Bild im Moment noch gar nicht vorstellen“, äußert sich VfL-Geschäftsführer Christoph Schindler: „Wir wissen, dass das Ganze natürlich mit Auflagen verbunden ist und die ganz große Normalität noch nicht da sein kann. Auf der anderen Seite erlaubt es uns Zuschauer in die Halle zu lassen. Deshalb hoffe ich, dass sich jeder dementsprechend an die Regeln hält und wir endlich wieder gemeinsam die Mannschaft in der SCHWALBE arena anfeuern können.“

Bei der Durchführung der Heimspiele des VfL Gummersbach gilt das 3G-Modell. Demzufolge erhalten nur Personen Zutritt zur Veranstaltung, die nachweislich vollständig geimpft (die letzte Impfung muss am Veranstaltungstag mindestens 14 Tage zurückliegen), von einer COVID-19-Erkrankung vollständig genesen sind oder innerhalb der Frist von 48 Stunden negativ per PCR- oder Antigen-Schnelltest auf das COVID-19-Virus getestet wurden. Der Testnachweis gilt für Personen ab 16 Jahren. Ausgenommen sind Schüler ab 16, die die Regeltestung in den Schulen durchlaufen und einen Schülerausweis vorweisen können (sonst ist der Testnachweis verbindlich). Sämtliche Nachweise sind beim Einlass in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.

Gesonderte Bedingungen entstehen für Inhaber von Stehplatz-Karten und VIP-Tickets. Inhaber von Stehplatz-Karten müssen sich anhand entsprechender Bodenmarkierungen in der SCHWALBE arena einen festen Stehplatz aussuchen, der während des gesamten Spiels nicht gewechselt werden darf. Für die Inhaber von VIP-Tickets gelten für den Einlass in den VIP-Bereich (Halle 32) strengere Auflagen. Dort erhalten nur Personen Zutritt, die nachweislich vollständig geimpft, von einer COVID-19-Erkrankung vollständig genesen sind oder innerhalb der Frist von 48 Stunden negativ per PCR-Test auf das COVID-19-Virus getestet wurden. Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht für den Zutritt zur Halle 32 nicht aus.

Während der Dauerkartenverkauf bereits seit Wochen in vollem Gang ist, ist aktuell auch der Vorverkauf für Tagestickets für das erste Heimspiel gestartet. Ab sofort sind Eintrittskarten über den Online-Ticketshop über www.vfl-gummersbach.de/tickets sowie an den bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich. Ein Verkauf von Tickets über die Tageskasse der SCHWALBE arena wird am ersten Spieltag noch nicht angeboten. Kurzentschlossene finden den nächstgelegenen Ticketshop rund 200 Meter von der SCHWALBE arena entfernt beim AggerEnergie Ticketshop im Forum Gummersbach.

Beim Betreten und Bewegen in der SCHWALBE arena gilt die grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske, die am Sitzplatz abgenommen werden darf. Es wird empfohlen die Maske während der gesamten Veranstaltung zu tragen. Der Verkauf von Speisen und Getränken in der SCHWALBE arena wird angeboten. Ebenso können am Fanstand Merchandising-Produkte des VfL Gummersbach käuflich erworben werden.

Alle Angaben gelten zunächst für das erste Heimspiel der Saison. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass die Regelungen auch über den weiteren Saisonverlauf hinaus Gültigkeit besitzen. Ausführliche Informationen zum Heimspielbesuch (unter anderem zum neuen, vereinfachten Bezahlsystem in der SCHWALBE arena) können der Homepage des VfL Gummersbach unter www.vfl-gummersbach.de/mein-vfl/heimspielbesuch entnommen werden.

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