Trassenkorridor für A-Nord vollständig festgelegt

Die Bundesnetzagentur hat für den Abschnitt B der Gleichstromverbindung A-Nord den Trassenkorridor festgelegt.

Der genehmigte Abschnitt verläuft zwischen dem Raum Bunde und dem Raum Wietmarschen. Der rund 81 km lange Trassenkorridor knüpft im Landkreis Leer und in der Grafschaft Bentheim an die bereits festgelegten Trassenkorridore der Abschnitte A und C an. Im Bereich der Gemeinde Rhede (Ems) und der Samtgemeinde Dörpen verläuft der Trassenkorridor nahe der Grenze zu den Niederlanden.

Die Bundesnetzagentur hat bei zwei Alternativen einen abweichenden Verlauf festgelegt. Auf dem Gebiet von Haren (Ems) / Meppen verläuft der Trassenkorridor auf der Ostseite des Flugplatzes Haren-Dankern und damit näher zur Autobahn 31. Der Ortsteil Wesuwe wird südlich passiert. Der Trassenkorridor bündelt zusätzlich mit einer weiteren Stromleitung und verringert die Durchschneidung von Naturräumen wie etwa einem Trinkwassergewinnungsgebiet, von Wäldern und Gebieten zur Naherholung entlang der Ems.

Die Entscheidung ist veröffentlicht unter: www.netzausbau.de/vorhaben1-b

Nächster Schritt: Planfeststellungsverfahren

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt wird der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors festgelegt. In diesem Verfahren findet eine weitere umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Erklärende Filme zum Netzausbau finden Sie unter www.youtube.com/netzausbau

Hintergrund

Die Stromleitung A-Nord bildet zusammen mit der südlich anschließenden Leitung Ultranet den sogenannten Gleichstromkorridor A.

A-Nord verläuft von Emden Ost nach Osterath. Die Stromleitung wird als Erdkabel mit einer Kapazität von bis zu 2 GW realisiert. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Die Bundesfachplanung von A-Nord erfolgte in vier Abschnitten.

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