</em></strong><strong><em>Welche Förderprogramme gibt es?</em></strong></p> <p><em>Das Regelprogramm ist am 27. April 2021 mit dem Projektaufruf „REVIER.GESTALTEN“ gestartet. Bereits Ende 2019 hatte der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur zwei Programmlinien auf den Weg gebracht, die besonders dringliche Herausforderungen angehen und erste Signale in der Region setzen: das SofortprogrammPLUS und das Starterpaket Kernrevier.
Mehr zum Projektaufruf „REVIER.GESTALTEN“: </em><a href="https://www.rheinisches-revier.de/…://www.rheinisches-revier.de/foerderung</em></a></p> <p><strong><em>Was ist das SofortprogrammPLUS?</em></strong></p> <p><em>Es regelt die Anschlussfinanzierung erster Projekte aus dem Sofortprogramm, die Finanzierung von Vorhaben aus dem Eckpunktepapier zum Strukturstärkungsgesetz und aus dem Strukturstärkungsgesetz selbst sowie weiterer geeignete Projekte.</em> <em>Das SofortprogrammPLUS verfolgt das Ziel, vor Ort sichtbare Zeichen zu setzen und erkennbare Effekte in Bezug auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung für den Standort Rheinisches Revier zu liefern.</em></p> <p><strong><em>Was ist das Starterpaket Kernrevier?</em></strong></p> <p><em>Als Querschnittsaufruf nimmt dieses Programm die besondere Betroffenheit der tagebau- und kraftwerksnahen Anrainergemeinden in den Fokus. Es fokussiert darauf, zunächst je ein prioritäres Vorhaben pro Kommune und Tagebauumfeldinitiative bis zur Antragstellung im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes zu qualifizieren.</em></p> <p><strong><em>Wie funktioniert das „Sterneverfahren“?</em></strong></p> <p><em>Ein dreistufiges Verfahren qualifiziert eingereichte Projektskizzen im SofortprogrammPLUS und im Starterpaket Kernrevier. Ziel ist, aussichtsreiche Strukturwandelprojekte auszuwählen und weiterzuqualifizieren. Nachdem der Aufsichtsrat auf Grundlage qualifizierter Empfehlungen über die Vergabe von Sternen (mehr zur Unterscheidung der Stufen unten) entschieden hat, übernehmen die jeweilig zuständigen Bewilligungsbehörden – etwa die Bezirksregierung Köln – die Antragsprüfung und Entscheidung. </em></p> <p><em>Erster Stern: „substanzielle Projektidee“</em></p> <p><em>Der erste Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze die Ziele des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen und des Wirtschafts- und Strukturprogramms adressiert. Dies bedeutet, dass das Vorhaben konkrete Perspektiven für die Entstehung neuer Wertschöpfung und Beschäftigung im Revier bietet. </em></p> <p><em>Zweiter Stern: „tragfähiges Vorhaben“</em></p> <p><em>Der zweite Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze als antragsreif und förderwürdig eingeschätzt werden kann. Das heißt: Es muss unter anderem eine Ausgaben- und Finanzierungsplanung vorliegen, und die Projektmeilensteine müssen klar definiert sein. Projektskizzen sind förderwürdig, wenn sie zum Beispiel potenziell einen Beitrag zur Umsetzung des Strukturwandelprozesses leisten. </em></p> <p><em>Dritter Stern: „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“</em></p> <p><em>Der dritte Stern wird vergeben, wenn für das Vorhaben ein Förderzugang, beispielweise im Rahmen eines Bundesprogramms, erfolgreich identifiziert werden konnte. </em></p>
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