Eine Lösung für neue Herausforderungen in der Glücksspielindustrie

Mit dem 1. Juli ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft getreten. Ein Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern, um einheitliche Rahmenbedingungen für das Online-Glückspiel zu schaffen. Mit ihnen überträgt der Gesetzgeber die Verantwortung für die Erfüllung mehrerer Verpflichtungen in den Bereichen Know-Your-Customer (KYC), Anti-Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (FT) auf die Glücksspielanbieter. Wenn jene diese Vorgaben nicht korrekt umsetzen, kann dies schnell zu hohen Strafen und dem Entzug der Lizenz führen.

Die neue Regelung soll in erster Linie einen höheren Schutz für Spieler erwirken und der Spielsucht vorbeugen. Damit sind gleichzeitig höhere Anforderungen an die Glücksspiel-Anbieter verbunden, wie zum Beispiel die Einführung von Einzahlungslimits oder maximale Spin-Einsätze bei Slot-Maschinen. Hier gilt zum Beispiel ein maximaler Einsatz von einem Euro pro Spiel.

Im Rahmen der Registrierung neuer Kunden gab es vor allem im Bereich Geldwäscheprävention und Jugendschutz interessante Entwicklungen. So ist beispielsweise für Online-Glücksspiele ein Spielerkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler sowohl identifizieren als auch authentifizieren. So sollen unter anderem Minderjährige oder spielsuchtgefährdete Nutzer daran gehindert werden, an Glücksspielen teilzunehmen. Glücksspielanbieter sind nun in der Pflicht, die entsprechenden digitalen Lösungen bereitzustellen, um entsprechenden Regularien gerecht zu werden.

Bereits seit Anfang 2020 hat der Informationsdienstleister CRIFBÜRGEL die technischen Möglichkeiten, dies abzubilden. Die KJM konformen Identifizierungsservices sind ein Baustein, der in den Onboarding-Prozess von Neukunden integriert werden kann und die Vorgaben der neuen Gesetzgebung vollumfänglich erfüllt.

 „Unternehmen schätzen unsere ausgereiften Lösungen zu Kundenidentifizierung, Geldwäsche- und Spielsuchtprävention“, ist Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer bei CRIFBÜRGEL überzeugt. „Mit unserem umfassenden Branchen Know-How und dem Digital-Onboarding-Angebot helfen wir ihnen, die Kunderegistrierung so angenehm wie möglich zu gestalten. Medienbrüche werden verhindert, Abbruchraten gesenkt und so die Erträge erhöht.“

Der „One-Stop-Show“ Ansatz macht CRIFBÜRGEL zu einem idealen Parter bei der kostenoptimierten Prozessgestaltung im Bereich Glücksspiel.

Über Self Ident, einem modernen KI-gestützten Identifikationsverfahren, können KYC-Dokumente und Mindestalter schnell und effizient identifiziert und einem potenziellen Betrug vorgebeugt werden. Der durch Machine-Learning-Technologie unterstützte Prozess führt den Kunden in drei Schritten zur Verifikation:

  • Automatische Ausweis- und Datenerfassung
    Durch OCR Ausweiserfassung werden die benötigten Ausweisdaten für den weiteren Prozess automatisch erfasst.
  • Intelligente Liveness Verification
    Durch die Durchführung bestimmter Mimik und Kopfbewegungen kann sichergestellt werden, dass es sich beim Kunden tatsächlich um eine lebende Person handelt und nicht um ein Foto.
  • Biometrischer Abgleich in Echtzeit
    Anhand biometrischer Gesichtserkennung wird die Identität des Kunden verifiziert und die Echtheit des Ausweises geprüft.

Auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) steht diesem Verfahren positiv gegenüber. Für den Fall, dass Self Ident keine hundertprozentig positive Verifizierung durchführen kann, stehen den Endnutzern mehrere Alternativservices, wie bspw. eID, Access to Account oder auch Video Ident zur Verfügung. Nicht nur für die Kunden, sondern auch für Glücksspielanbieter ergeben sich dadurch eine Reihe von Vorteilen: So steigt die Effizienz der Abläufe, während gleichzeitig die internen Kosten sinken.

Für einen kosteneffizienten KYC-Prozess werden, vorgelagert zu dem Identifikationsprozess in Echtzeit, datenbankbasierte Prüfungen durchgeführt. Hier werden die Daten mit der CRIFBÜRGEL Datenbank abgeglichen, um Betrüger oder nicht existente Personen zu erkennen. Zudem werden nach regulatorischer Anforderung auch PEP (politisch exponierte Personen)- und Sanktionslisten-Checks sowie der Abgleich gegen die OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) Sperrdatei gestartet. So stellt CRIFBÜRGEL sicher, dass nur reale, potenzielle Kunden in den Identifizierungsprozess gesteuert werden.

Somit haben Glücksspielanbieter die Möglichkeit, diverse Überprüfungen ihrer neuen Spieler von einer Hand durchführen zu lassen und dabei alle regulatorischen Anforderungen verlässlich zu erfüllen. Der Prozess kommt dabei ohne Medienbrüche aus. So bleibt mehr Zeit, für die wirklich wichtigen Dinge: Neue Spiele zu entwickeln und neue Kunden zu gewinnen.

Über die CRIF GmbH

Die CRIF Bürgel GmbH ist in Deutschland einer der führenden Informationsdienstleister für Firmen und Privatpersonen und kann auf über 130 Jahre Markterfahrung verweisen. Das Unternehmen bietet passgenaue Lösungen für die Identifikation, Bonitätsprüfung und Betrugsprävention, für Kreditrisiko- und Adressmanagement sowie zu Digitalisierung und Predictive Analytics für Unternehmen und Finanzinstitute. CRIFBÜRGEL gehört zur global agierenden Wirtschaftsauskunftei-Gruppe CRIF mit Hauptsitz in Bologna, Italien. Die Gruppe ist heute mit rund 5.500 Experten und 70 Unternehmen in über 30 Ländern auf vier Kontinenten aktiv. Täglich nutzen rund 10.500 Banken und Finanzinstitute, über 82.000 Unternehmen und über 1.000.000 Verbraucher weltweit die Lösungen von CRIF. Weitere Informationen unter: www.crifbuergel.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CRIF GmbH
Leopoldstraße 244
80807 München
Telefon: +49 (40) 89803-0
Telefax: +49 (40) 89803-777
https://www.crif.de

Ansprechpartner:
Oliver Ollrogge
Telefon: +49 (40) 89803-582
Fax: +49 (40) 89803-579
E-Mail: oliver.ollrogge@buergel.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel