Sachverständigenverband BVS obsiegt vor Europäischem Patentamt – kein Patent auf Schimmelpilzsuche in Innenräumen

Das Europäische Patentamt hat entschieden, dass die Kombination verschiedener bereits praktizierter Methoden der Schimmelpilz-Lokalisierung zur Materialprobenentnahme keine erfinderische Tätigkeit darstellt. Dieses Ergebnis des vom BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. und weiteren Institutionen geführten Rechtsstreits kommt allen Sachverständigen im entsprechenden Bestellungsgebiet zugute.

Sachverständige spüren Schimmelpilzbefall mit Hilfe von langjährig anerkannten Mess- und Untersuchungsmethoden auf. Aufgrund vieler möglicher Schadensursachen und unterschiedlichen Baukonstruktionen sind nur Experten in der Lage, den tatsächlichen Schaden zu entdecken.

Um Schimmelpilz zu erkennen werden verschiedene Methoden miteinander kombiniert. Es geht darum, durch die Kombination von Geruchsprüfungen mit Schimmel-Spürhunden und / oder Feuchtigkeitsmessungen und / oder Temperaturmessungen und / oder Raumluftuntersuchungen geeignete Stellen zur Materialentnahme zu lokalisieren. Die entnommenen Materialien werden dann mikrobiologisch analysiert. Dieser Ablauf ist Stand der Technik bei Sachverständigen für Schimmelpilze in Innenräumen.

Vor einer Weile versuchte ein Sachverständiger, ein Patent anzumelden, das auf diesem bereits in Anwendung befindlichen Vorgehen der Schimmel-Sachverständigen beruht. Der BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. hat sich hiergegen gewendet und letztlich in finaler Instanz vor dem Europäischen Patentamt obsiegt: Das Europäische Patentamt schloss sich der Einstellung des Sachverständigenverbandes und weiterer einsprechender Institutionen an, eine Kombination verschiedener Methoden sei nicht erfinderisch und daher kein Patent.

Durch die gegen die Patentzuerkennung erhobenen Einsprüche wird verhindert, dass für Schimmel-Sachverständige bei der Nutzung anerkannter Methoden Lizenzgebühren anfallen, die diese in ihrer Berufstätigkeit empfindlich behindert hätten.

Nicole Richardson, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Geschäftsführerin der Sachverständigengesellschaft Richardson mbH, sagt: „Es wäre sehr belastend gewesen, hätten wir für eine seit vielen Jahren gängige Methodik plötzlich Gebühren abführen müssen. Ich danke deshalb dem BVS ausdrücklich für das Engagement.“

Über Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS)

Als bundesweit mitgliedsstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gehören dem BVS rund 3.000 Sachverständige an, organisiert in 12 Landesund 13 Fachverbänden. Sie sind auf über 250 Sachgebieten tätig und erfüllen die höchsten Standards im Sachverständigenwesen: Grundsätzlich sind alle Mitglieder öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder zertifiziert. https://www.bvs-ev.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS)
Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2559380
Telefax: +49 (30) 255938-14
http://www.bvs-ev.de/

Ansprechpartner:
Tobias Frank
PR-Berater
Telefon: +49 (30) 2594271-22
Fax: +49 (30) 2594271-26
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel