NABU Berlin klagt gegen Bescheid zum „Pankower Tor“

Der NABU Berlin hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) erlassenen Feststellungsbescheid eingereicht. Dem Bescheid zu Folge soll eine von der Firma Krieger Handel SE geplante Bebauung des Pankower Tores mit zwei Möbelmärkten, Wohnungen und Parkplätzen „alternativlos“ und im „zwingenden öffentlichen Interesse“ liegen. Nach Ansicht des NABU Berlin ist diese Vorabfeststellung von SenUVK noch während eines Wettbewerbsverfahrens grob rechtswidrig, da eine in diesem Sinne zu bewertende Planung bisher noch gar nicht vorliegt. Zudem kann SenUVK somit das folgende artenschutzrechtliche Verfahren nicht mehr isoliert von der Vorabfeststellung  betrachten. Damit wäre der Bescheid letztendlich Grundlage für die Bebauung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten der bundesweit streng geschützten Arten Kreuzkröte und Zauneidechse.

Keine Überbebauung am Pankower Tor

„Hier wird in Salami-Taktik versucht, den Artenschutz einfach auszuhebeln. Dass der Senat einen solchen juristischen Trick unterstützt, schockiert uns und ist in unseren Augen rechtswidrig“, sagt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin. Außerdem weist der NABU Berlin die Behauptung von SenUVK und der Firma Krieger Handel SE zurück, die Bebauung sei in ihrer Gesamtheit „alternativlos“. „Weder ein überdimensionierter Möbelmarkt noch eine vollständige Bebauung der übrigen Fläche anderer Art sind hier im zwingenden öffentlichen Interesse oder alternativlos“, so Altenkamp.

Senat hat seine gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt

Nach Auffassung des NABU Berlin wäre es die Aufgabe von der Senatsverwaltung als Oberste Naturschutzbehörde gewesen, frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der seit mindestens 16 Jahren bekannten Kreuzkrötenpopulation einzuleiten. Dies wären zum Beispiel ein Rückkauf der wertvollen Flächen und deren Unterschutzstellung, sowie der Aufbau weiterer Populationen im Land Berlin. „Stattdessen hat die grüne Umweltverwaltung nichts zum Schutz der Art getan“, kritisiert Altenkamp. „Sie hat einer von vornherein völlig verfehlten Überplanung dieser Fläche zugesehen und fördert durch diese rechtswidrige Entscheidung nun die Ausrottung der Kreuzkröte in Berlin“ so Altenkamp.

Fall mit Signalwirkung

Ohne das Etikett „zwingend öffentliches Interesse“ wäre die Umsiedlung der streng geschützten Kreuzkröten und Zauneidechsen für die Krieger Handel SE gar nicht möglich. Die tatsächlichen artenschutzfachlichen Aspekte, also ob oder wie eine Umsiedlung der Kreuzkröten erfolgt, wird SenUVK erst im zweiten Schritt prüfen. „Dieser Fall wird bundesweite Signalwirkung für den Arten- und Naturschutz haben“, sagt Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. „Wenn für den Bau eines Möbelmarktes ein ‚zwingendes öffentliches Interesse‘ vorliegt und dadurch die letzte Population einer streng geschützten Art einfach ausgelöscht werden kann, dann brechen bittere Zeiten für den Naturschutz an“, sagt von Orlow.

HINTERGRUND

Die Krieger Handel SE ist Eigentümerin eines ca. 34ha großen Grundstücks auf dem Gelände des ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofs Berlin-Pankow – auch „Pankower Tor“ genannt. Auf dem Gelände befindet sich seit nunmehr ca. 16 Jahren die einzige bekannte Berliner Population der streng geschützten Kreuzkröte. Die Population ist wegen ihrer Größe auch von bundesweiter Bedeutung. Der Erhaltungszustand dieser FFH-Art wird als ungünstig bis schlecht bewertet. Dazu wurden Zauneidechsen auf dem Gelände nachgewiesen. Auch diese Art ist gemäß der FFH-Richtlinie streng geschützt. Die Krieger Handel SE will nun auf dem Grundstück unter anderem zwei Möbelmärkte mit insgesamt 45.000 m² Verkaufsfläche und bis zu 250 oberirdischen Stellplätzen errichten. Ein weiterer Teil des Geländes soll für den Bau von Wohnungen und anderer öffentlicher Einrichtungen genutzt werden. Das Bezirksamt Pankow hat am 10. März 2020 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände beschlossen und einen städtebaulichen Wettbewerb ausgeschrieben. Dieser dauert noch an und einen konkreten Planungsentwurf gibt es noch nicht.

Über den Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

Der NABU Berlin (Naturschutzbund Landesverband Berlin e.V.) ist ein Mitgliederverband. Rund 20.000 Naturschützer*innen unterstützen die Arbeit des NABU Berlin, viele von ihnen engagieren sich in den zehn Bezirks- und acht Fachgruppen für den Erhalt der Natur und eine lebenswerte Umwelt. Weitere Informationen über den NABU Berlin finden Sie unter berlin.nabu.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.
Charitéstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 284984-0
Telefax: +49 (30) 284984-2000
http://www.nabu.de

Ansprechpartner:
Rainer Altenkamp
1. Vorsitzender des NABU
Telefon: +49 (176) 22010025
E-Mail: r.altenkamp@gmx.de
Dr. Melanie von Orlow
Geschäftsführerin NABU Berlin
Telefon: +49 (163) 97737-88
E-Mail: geschaeftsfuehrung@nabu-berlin.de
Janna Einöder
Pressereferentin NABU Berlin
Telefon: +49 (30) 9860837-26
E-Mail: jeinoeder@nabu-berlin.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel