Krankheit und Freistellung

Endlich ist es soweit! Die langersehnte Freistellung steht an! Umso ärgerlicher, wenn der Arbeitnehmer, der das Guthaben aus seinem Zeitwertkonto investieren wollte, nun krank wird.

Wie hier vorgegangen werden muss, ist vor allem von der Frage abhängig, wann der Krankheitsfall eingetreten ist: vor oder während der Freistellung?

(Achtung! Hier müssen gegebenenfalls individuelle Faktoren berücksichtigt werden! Ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Foresight GmbH hilft weiter. Die folgenden Abschnitte zeigen das klassische Standardvorgehen auf.)

Variante 1: die Arbeitsunfähigkeit tritt vor der Freistellung ein

Wird die Arbeitsunfähigkeit vor der Freistellung aktuell, tritt der Mitarbeiter seine Freistellung an. Ab diesem Zeitpunkt wird das Gehalt aus dem Guthaben des Zeitwertkontos ausgezahlt. Kam es vorher zu einer Entgeltfortzahlung oder einer Krankengeldzahlung wird diese dann beendet.

Variante 2: die Arbeitsunfähigkeit tritt während der Freistellung ein

Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Freistellung ein, läuft die Freistellungsphase weiter. Denn: in diesem Fall kommt in der Regel es zu keiner Verhinderung der Arbeitsleistung.

Achtung! Hier sind jedoch auch Abweichungen möglich. Denn: ein Unternehmen, das die Möglichkeit eines Zeitwertkontos anbietet, kann den Mitarbeiter wahlweise auch besserstellen, indem beispielsweise der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin eine Krankmeldung einreicht und die Rahmenbedingungen zur Ansammlung von Wertguthaben im diesem Fall eine Unterbrechung der Freistellung vorsehen.

In diesen Fällen werden die Entgeltfortzahlung und Krankengeld in Anspruch genommen. Wichtig ist hierbei, dass die entsprechenden Vorgehensweisen schriftlich und nach bestimmten Standards festgehalten worden sind. Unterschiede zwischen Voll- und Teilzeitarbeit werden in diesem Zusammenhang jedoch nicht gemacht.

Sie möchten wissen, ob es möglich ist, das geringere Krankengeld durch Zahlungen aus dem Wertguthaben zu erhöhen? Oder Sie interessieren sich dafür, was mit dem Guthaben im Zusammenhang mit einer längeren Krankheit geschieht? Sprechen Sie uns gern an! Wir haben die Antworten!

Individuelle Vorgehensweisen für eine vertretbare Win-Win Situation

Wie bereits den oberen Abschnitten entnommen werden konnte, gelten mit Hinblick auf die Krankheit vor und während einer Freistellung viele Standards, aber auch einige individuelle Details.

In einem persönlichen Gespräch erläutern Ihnen die Mitarbeiter der Foresight GmbH gern, welche Optionen sich in Ihrem individuellen Fall bieten und wie Sie sich gegen Unsicherheiten im Krankheitsfall absichern können.

Fragen, die hier eine wichtige Rolle spielen, sind unter anderem:

  • Wie kann mit etwaigen Aufstockungsleistungen umgegangen werden, wenn ein Krankheitsfall vorliegt?
  • Soll die Zahlung direkt eingestellt oder weiter fortgeführt werden?
  • Was gilt es, in Bezug auf Formulierungen in den entsprechenden Vereinbarungen zu beachten?
  • Welche Rolle spielt die Krankenkasse des Arbeitnehmers in diesem Zusammenhang und muss hier gegebenenfalls Rücksprache gehalten werden?

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam alle Fragen rund um Krankheit, Freistellung und Zeitkonten klären zu können!

Über die FORESIGHT GmbH

Profitieren Sie von unserer jahrelang angesammelten Erfahrung in der erfolgreichen Einführung und Beratung von Zeitwertkonten in dutzenden, unterschiedlichen, Unternehmen. Seit dem Jahr 2008 widmet sich Heinz-Jürgen Zink (Inhaber und Berater) ausschließlich diesem Thema. Ein Ansprechpartner für alle Bereiche von der Konzeption über die Einführung bis hin zur gesetzlich vorgeschriebener Sicherung und deren Verwaltung, alles aus einer – sehr Praxis erfahrenen – Hand.

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